Schönes BGH-Urteil: Autoausrüster wie ATU dürfen ihre Aktionen nicht mit dem Wörtchen "Volks-Reifen" schmücken. VW war über den Volks-Spartarif des Springer-Verlages ebenso "not amused"" Die Wolfsburger klagten bis nach Karlsruhe und bekamen Recht. Auch untersagten die BGH richter dem Springer-Konzern für Volks-DSL zu werben.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen weiter.

Kontakt aufnehmen

Das Verbraucherschutz-TV-Team

Unsere Redaktion

Schreiben Sie uns eine E-Mail:

[email protected]