Schönes BGH-Urteil: Autoausrüster wie ATU dürfen ihre Aktionen nicht mit dem Wörtchen „Volks-Reifen“ schmücken. VW war über den Volks-Spartarif des Springer-Verlages ebenso „not amused““ Die Wolfsburger klagten bis nach Karlsruhe und bekamen Recht. Auch untersagten die BGH richter dem Springer-Konzern für Volks-DSL zu werben.