(RNZ) „Wurde 83-jähriger Rentner Opfer einer dubiosen Handy-Abzocke?“ titelte die RNZ am Wochenende. Diese Frage wird wohl unbeantwortet bleiben, denn im dazugehörigen Rechtsstreit „Vodafone D2 GmbH gegen Schleier“ wird es kein Urteil im Namen des Volkes geben.
Das Amtsgericht Heidelberg setzte die für den heutigen Dienstag um 12 Uhr angesetzte Verhandlung kurzerhand ab – die Krefelder Bevollmächtigten des Mobilfunkriesens Vodafone hatten die Klage gegen Heinz Schleier aus Eppelheim zurückgezogen. Dieser hatte sich geweigert, zur normalen Handyrechnung auch noch diverse SMS-Mehrwertdienste zu bezahlen, die man ihm in Rechnung gestellt hatte, die er aber niemals in Anspruch genommen hatte.
Der Rückzieher erfolgte auf direkte Anweisung von Vodafone. Viel detaillierter wollte sich auf RNZ-Anfrage die Krefelder Kanzlei, die das Unternehmen vertritt, nicht äußern. „Warum, weshalb, weswegen – keine Ahnung“, äußerte sich denn auch der Heidelberger Rechtsanwalt Manfred Mitschke, bei dem Schleier Rechtsbeistand gesucht hatte. Verhaltene Freude kam dennoch auf: „Ich halte das Ergebnis nicht für unglücklich.“