Für Rechtsanwalt Thomas Willers aus München kam das aktuelle BGH-Urteil zum Widerruf einer Lebensversicherung ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung “mit Ansage”.
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Willers: “Der BGH musste entsprechend der Vorgabe des europäischen Gerichtshofes entscheiden!” Der EuGH hatte bereits 2013 deutlich gemacht, dass die strittige und bis 2008 gültige Vorschrift des § 5a Abs.2 Satz 4 VVG a.F. mit europäischem Recht nicht vereinbar war. Demnach ist jetzt offiziell, dass Verträge auch ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie kündbar sind. Unzählige Lebensversicherungen können widerrufen werden, selbst dann, wenn der Vertrag mit niedrigsten Rückkaufwerten bereits gekündigt wurde. Betroffen sind Lebens- und Rentenversicherungen die zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden.
Willers: “Sämtliche eingezahlten Prämien müssen eventuell sogar zuzüglich einer angemessenen Verzinsung zurückgezahlt werden!” Das nun wieder mit dem Verfahren befasste OLG Stuttgart hat jetzt die Aufgabe, den Anspruch des Klägers in der Höhe zu definieren. Dieser hatte das Verfahren durch die Institutionen bis vor den BGH getragen, da er sich über den niedrigen Rückkaufswert einer gekündigten Police geärgert hatte.
Rechtsanwaktr Thomas Willers hat wichtige Informationen zur Kündigung von Lebensversicherungen auf seiner Homepage widerruf-lebensversicherung.de zusammen gefasst.
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