Eine aktuelle Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass der gesetzlich geregelte Mindestlohn noch immer von vielen Arbeitgebern mehr oder weniger legal umgangen wird. Zwar zahlen diese „Schwarzen Schafe“ den geforderten Mindestlohn in Euro pro Stunde, allerdings geben sie dabei vor, was der Arbeitnehmer innerhalb dieser Stunde zu schaffen hat. Sehr beliebt ist dieser Trick z.B. im Zimmerservice von Hotels oder bei Reinigungskräften. Vorgebenen wird, dass innerhab einer Stunde eine definierte Leistung zu erbringen ist. Geht das aber nicht in der Zeit, dann muss für gleiches Geld trotzdem länger gearbeitet werden.Die Verordnung stellt aber eindeutig klar: Der Mindestlohn muss gezahlt werden und zwar in „Euro pro Stunde“. Der Bundesrat hat dem im so genannten Tarifautonomiestärkungsgesetz am 11. Juli 2014 der Mindestlohnregelung zugestimmt. Der Artikel 1 beinhaltet das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG). Dieses Gesetz führt den allgemeinen Mindestlohn in Deutschland ein. Dieser beträgt ab dem 01.01.2015 8,50 Euro/Stunde. Für bestimmte Berufs-Gruppen gelten aber noch Übergangs- und Sonderregelungen.
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