Victoria Lebensversicherung AG: Darlehensverträge noch heute widerrufbar

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Zwischen 2002 und 2010 waren die meisten von der Victoria Lebensversicherung AG erteilten Widerrufsbelehrungen falsch. Deshalb können die Darlehensnehmer der Victoria LV  heute noch ihre Darlehen widerrufen und von dem derzeitigen niedrigen Zinsniveau profitieren und sich einen niedrigeren Zinssatz sichern. Sogar nach Beendigung des Kredites durch vorzeitige Rückzahlung können die Darlehensnehmer eine damals gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf zurückfordern.

Nähere Auskünfte unter http://www.roessner.de/bank-und-kapitalmarktrecht

oder bei Rechtsanwalt Bömcke, Rössner Rechtsanwälte.

 

Nikolaus Bömcke

Rechtsanwalt

Rössner Rechtsanwälte

Redwitzstr. 4, 81925 München

Tel.: (089) 99 89 22-0, Fax (089) 99 89 22-33

boemcke@roessner.de

 

 

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