Der Bundesgerichtshof hat einen ursprünglich für den 14.12.2020 angesetzten Termin im Abgasskandal abgesetzt, da der Kläger die Revision zurückgenommen hat. Als nächster Termin mit ähnlicher Thematik steht nun der 31.03.2021 in Karlsruhe auf der Tagesordnung. Der BGH hatte grundsätzlich darüber entscheiden wollen, ob das Thermische Fenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung darstellt, oder ob sich Mercedes im zulässigen Rahmen des von der EU reglementierten Bauteileschutzes vor Überhitzung bewegt.
Eine geplante Verhandlung zum Mercedes-Abgasskandal am 27. Oktober 2020 war ebenfalls im Vorfeld abgesagt (Az.: VI ZR 162/20) worden, nachdem der Kläger die Revision zurückgezogen hatte. Nun sollte der BGH am 14. Dezember 2020 erstmals eine Schadensersatzklage gegen Daimler im Dieselskandal verhandeln (Az.: VI ZR 314/20). Gründe für die Vertagung laut BGH-Pressemitteilung; Auch diese Revision wurde zurückgezogen.
Das Ende solcher Verhandlungen vor dem BGH ist nicht unüblich und die Hersteller konnten so manche verbraucherfreundliche Entscheidung durch plötzliche Vergleichsbereitschaft verhindern. Diesmal ist es anders: Mercedes behauptet, dem Kläger keiner Angebote gemacht zu haben und es steht die Frage im Raum, von wem dann ein Angebot gekommen ist, bzw. aus welchen Gründen die revision sonst zurückgenommen wurde.