Verursacherhaftung am Beispiel der Unwetter im Ahrtal

Verursacherhaftung Verursacherhaftung

Verursacherhaftung meint die KlĂ€rung der Schuldfrage und der Schadensersatzverpflichtung von Personen, Institutionen oder Gruppen jeglicher Art, wenn durch deren Tun, Unterlassen oder Sein anderen Schaden zugefĂŒgt wird. In der aktuellen Diskussion um die ErderwĂ€rmung und die Folgen der menschgemachten Klimakrise kommt der Verursacherhaftung eine erweiterte Bedeutung zu, die auf Dauer dazu fĂŒhren wird, dass der juristische Begriff von derzeit noch das gleiche meinenden Begrifflichkeiten abgekoppelt wird, z.B. von der Verschuldenshaftung. Der Begriff Verursacherhaftung ist auf dem besten Weg, sich ins Vokabular der Klimakrise hineinzuschreiben.

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Ein fĂŒr die Zukunft herauszuarbeitender Unterschied ist z.B. die Definition des „Verursachers“. Wenn beispielsweise die Unwetter im Ahrtal eindeutig und zweifelsfrei Folge des Klimawandels sind, dann sind die Verursacher des Klimawandels gleichzeitig auch die Verursacher der Unwetter, die nach vorsichtiger SchĂ€tzung SchĂ€den in Höhe von fast 50 Milliarden angerichtet haben. Gelingt es in der juristischen Begleitung des Klimawandels, die Hauptakteure auszumachen und sie zu katalogisieren, könnte man – wenn internationales Recht dies ermöglichen wĂŒrde – diese anteilig zur Begleichung der Kosten heranziehen.

Die aktuelle Situation ist eine andere: Die Menschen im Ahrtal, die die Katastrophe nicht verantwortet haben, tragen die Folgekosten nahezu allein – keine 20 % der SchĂ€den wurden von Versicherungen gedeckt, wobei auch die Versicherungen nicht Schuld sind – die waren Schuldigen zahlen nichts und profitieren sogar am Wiederaufbau.

GĂ€be es den entsprechenden Straftatbestand, aktiv Schuld an der Klimakrise zu haben, dann gĂ€be es auch die Forderung nach Schadensersatz. Die großen Energie- und Mineralölkonzerne mĂŒssen nicht mal den kleinsten Bruchteil, der durch sie verursachten Klimawandel-Folgen bezahlen. Gleiches gilt fĂŒr sĂ€mtliche multinationale Konzerne wie z.B. Nestle, die aktiv fĂŒr die Folgen ihrer GeschĂ€ftspolitik nicht herangezogen werden.

Selbst die Diskussion um eine dringend notwendige Elementarschaden-Pflichtversicherung, werden mit etwas zeitlichem Abstand zu den jeweiligen Katastrophen immer leiser gefĂŒhrt.

Übrigens: Einen Fachanwalt fĂŒr Klimafragen gibt es ĂŒbrigens noch nicht. Die RechtsanwĂ€ltin Roda Verheyen ist wohl diejenige, die dem Profil derzeit am nĂ€chsten kommt. Sie begreift Recht als eben das Werkzeug, mit dem man sich im Klimawandel positionieren kann und aus Verantwortung heraus auch muss  – ob es die entsprechenden Rechtsnormen oder Fachanwaltstitel nun gibt oder nicht.

 

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