Versicherungsrückkauf – Kein Grund zum Feiern!

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Das habe ich gerade an die Leserbriefredaktion des “Stern” gesendet.

“Sie berichten über eine Studentin, die bei ihrer Versicherung über 5000 Euro angespart hatte und bei Rückkauf mit 600 Euro abgespeist wurde. Als großen Erfog der Verbraucherzentrale bejubeln Sie weitere 1500 Euro auf dem Konto der Studentin. Die Hälfte des Angesparten ist verloren und vom entstandenen Schaden durch ausbleibende Zinsen keine Rede. Wäre die Studentin zu einem guten Anwalt gegangen, hätte man Schadensersatz geltend machen können, inkl. Rückabwicklung der kompletten Anlage. Das wäre ein Grund zum wirklicher Grund zum Feiern gewesen.”

Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg
verbraucherschutz.tv

Der Artikel erzählt von der üblichen Taktik von Lebensversicherungen: Die Bearbeitungsgebühren, Provisionen etc. werden zu Beginn der Laufzeit für die gesamte Laufzeit erhoben. Das bedeutet, dass die Sparer eigentlich erst einmal ein fettes Minus abzuarbeiten haben und erst nach Jahren mit dem Rückkaufwert ins Plus gelangen. Ich finde es nicht gut, wenn faule Kompromisse als fette Erfolge gefeiert werden…

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