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Wer an der Börse, beim Traden oder Termingeschäften auf fette Gewinne spekuliert, muss auch immer auf satte Verluste eingestellt sein. Verluste steuerlich abzusetzen ist in diesem Jahr etwas komplizierter geworden und viele Anleger, Trader oder von Insolvenzen geschädigte Kapitalanleger wissen noch gar nichts von ihrem Glück. Das Finanzministerium hat die Verrechnungsregeln für Termingeschäfte wie bereits vielfach angekündigt nun konkretisiert und Grenzen für die bis dazo mögliche Verlustabschreibuzng gesetzt. Ganz bös dabei: Die seit Mitte des Jahres geltenden Anwendungsregeln für ein BMF-Schreiben aus 2016 werden von den deutschen Finanzverwaltungen rückwirkend zum 1. Januar 2021 angewendet.
Mit Aktien, Anleihen und Zertifikaten erlittene Totalverluste sind schon seit längerer Zeit nicht mehr vollständig von der Steuer absetzbar. Per Gesetz wurden anrechenbare Verluste auf 20.000 Euro gedeckelt. Zwar können darüber hinausgehende Einbußen als so genannte Verlustvorträge über die Jahre verteilt werden, allerdings auch nur in in Höhe von bis zu 20.000 Euro jährlich. Durch diese Deckelung könnten z.B. Trader, die mit entsprechenden Strategien auf hohe Gewinne und nur unwesentlich geringere Verluste setzen, ein Riesenproblem bekommen. Daher hoffte der noch junge Berufszweig, dass der Kelch vielleicht doch an ihnen vorüberzieht. Leider vergeblich: Die Anwendungsregeln sind eindeutig. Dem CDF-Trading steht kein besonderer Verlustabzug zu.
Diese Gemengelage ist seit Juni 2021 Gesetz – und zwar rückwirkend zum 1. Januar, sodass Trader ihre Strategien gar nicht rechtzeitig umstellen konnten und für mindestens sechs Monate auf hohe und vor allem eingeplante Verlustvorträge verzichten müssen. Rechtsanwalt Heitmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vom Schadenersatzexperten Rechtsmeister.de: „Das wird so manchen Trader in die Insolvenz führen und auch zu Schadensatzforderungen führen, wenn solche Strategien Kunden empfohlen wurden beim sogenannten Copytrading obwohl die Gesetzeslage klar war!“
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte am 3. Juni in einem entsprechenden Anwendungsschreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ festgelegt, dass Zertifikate, Optionsscheine und Knock-out-Produkte keine Termingeschäfte sind, sondern sonstige Kapitalforderungen. Für diese Anlagen gilt die 20.000 Euro-Grenze nicht. CFD-Trader hatten bis zur Veröffentlichung des BMF-Schreibens noch darauf gehofft, dass sogenannte Contracts For Difference ebenfalls nicht als Termingeschäfte eingestuft werden würden. Heitmann: „Damit haben sie sich leider verrechnet! Mit Verlisten ist kein Geschäft mehr zu machen.“
Schadenersatzklagen gegen Copytrader
Neben der steuerlichen Thematik hat die nun komplett amtliche Verlustverrechnungsgrenze auch schadenersatzrechtliche Relevanz, z.B. für Copytrader, die ihre oft sehr waghalsigen Strategien auch an andere Anleger mit entsprechendem Risikobewusstsein empfohlen und dafür Geld verlangt haben. Es gibt erste Schadenersatzklagen gegen Copytrader.
Anwälte zum Thema
Rechtsmeister.de steht für eine erste Einschätzung Ihrer Problemlage gern zur Verfügung. Rechtsanwalt Christian Heitmann ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Für komplexe steuerrechtliche Themen empfehlen wir Rechtsanwalt Dr. Korts von www.steuerrecht.com. Dr. Korts ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Steuerstrafverteidiger vertritt er auch Mandanten in Verfahren gegen die Finanzverwaltung
Was sind CFDs?
CFDs ist diue Abkürzung für Contracts for Difference. Es sind hochspekulative Derivate, die in normalen Portfolios eigentlich nichts zu suchen haben und nur sehr risikobewussten Anlegern vorbehalten bleiben sollten. Dabei können CFDs höchst lukrativ sein, wenn man die richtigen Strategien verfolgt. CFDs sind nicht anderes als Wetten auf die Entwicklung eines Basiswertes. Der Kurs eines CFDs leitet sich direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der Bananenpreis kann z.B. Basiswert eines CFDs sein. Anleger erwerben mit CFDs keinerlei Eigentumsrechte oder Beteiligung. Kritiker werfen dem System die leichte Manipulierbarkeit vor und die Tatsache, dass es hier nicht um reale Werte geht.