
Ein Hammer-Urteil: Das Landgericht Gießen hat ein Online-Casino zu Schadenersatz verurteilt. Das verurteilte Online-Casino muss dem Spieler die verlorenen Einsätze zurückerstatten. Insgesamt ging es um die Erstattung von 12.000 Euro. Verklagt wurde die ehemalige Anbieterin eines Online-Roulettes. Der Anbieter gehörte zur Firmengruppe Entain, diese ist bekannt für das Angebot BWin.
Das Verfahren zeigt die Vielschichtigkeit der rechtlichen Situation von Online-Casinos auf, denn der Kläger verwies auf die fehlende Lizenz. Dadurch habe er sein Geld in ein verbotenes Glücksspiel investiert, der Verlust müsse erstattet werden.
Diesmal hatte der Spieler Glück: Das Gericht bestätigte das Fehlen einer Lizenz, obwohl das Unternehmen eine Glückspiel-Lizenz - ausgestellt in Malta - vorweisen. Interessant an dem Urteil: Die Tatsache, dass der erfolgreiche Kläger erst gar nicht hätte teilnehmen dürfen, entbindet den Anbieter nicht von der Erstattungspflicht. Argument: der gültige Glücksspiel-Staatsvertrag schützt Spielteilnehmer vor "suchtfördernden, ruinösen und/oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiel", also muss er als Regelwerk auch entstandenen Schaden regulieren, bzw. dafür die juristische Grundlage bieten.
Die Branche der Online-Casino-Anbieter ist in Aufruhr, denn Spieler dürften in der Vergangenheit Milliarden mit illegalem Glücksspiel verloren haben und nun Ansprüche anmelden können. Die Anbieter beziehen sich weiter darauf, dass Lizenzen von EU-Staaten auch in anderen EU-Staaten gelten dürften. Dieses Recht könne von nationalen Gerichten nicht aufgehoben werden, so die Argumentation der Casinos. Allerdings hat sich das nationale Recht bislang durchsetzen können - Lediglich für Spielerinnen und Spieler aus Schleswig-Holstein gibt es einige legale Angebote.
Das Urteil (Aktenzeichen: 4 O 84/20) ist noch nicht rechtskräftig.
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