Der Traum vom frisch sanierten Eigenheim oder der energetisch optimierten Fassade endet bisweilen vor dem Zivilgericht. Ein herabfallendes Bauteil, ein wackeliges Geländer oder ein bei Sturm eingestürztes Gerüst können Passanten verletzen und parkende Fahrzeuge beschädigen. Viele Immobilienbesitzer wiegen sich in falscher Sicherheit, da sie davon ausgehen, mit der Beauftragung einer Handwerksfirma sei jegliche Verantwortung abgegeben. Doch das deutsche Recht sieht das anders: Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt in weiten Teilen beim Grundstückseigentümer oder Bauherren. Ignoranz schützt hier nicht vor Schadenersatzforderungen, die im schlimmsten Fall die wirtschaftliche Existenz bedrohen können.
Risikofaktor Billigangebot: Warum Expertise Schutz bietet
Häufig entscheidet bei der Vergabe von Bauleistungen ausschließlich der Preis. Doch gerade bei der Einrüstung von Gebäuden korreliert ein extrem niedriges Angebot oft mit massiven Sicherheitsmängeln. Werden statische Berechnungen vernachlässigt oder Ankerpunkte in der Fassade unsachgemäß gesetzt, verwandelt sich das Baugerüst bei der nächsten Windböe in eine Gefahr für die Allgemeinheit. Besonders in urbanen Zentren mit engem Straßenraum und hohem Passantenaufkommen sind die Anforderungen an die Logistik und Statik enorm.
Ein fachgerechter Gerüstbau in München oder vergleichbar dicht bebauten Metropolen erfordert daher weit mehr als das bloße Aufeinanderstecken von Metallteilen. Spezialisierte Fachbetriebe kennen die lokalen Gegebenheiten, berücksichtigen notwendige Gehwegüberbrückungen und sorgen dafür, dass Rettungswege frei bleiben. Wer hier spart und einen Anbieter ohne entsprechende Zertifizierung oder Erfahrung wählt, handelt unter Umständen grob fahrlässig. Kommt es zum Unfall, prüfen Versicherer sehr genau, ob der Bauherr seiner Auswahlverantwortung nachgekommen ist oder ob er sehenden Auges ein Sicherheitsrisiko eingekauft hat.
Die Illusion der delegierten Verantwortung
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht in der Annahme, dass die beauftragte Baufirma automatisch und allein haftet. Zwar liegt die primäre Ausführungspflicht beim Handwerker, doch der Bauherr behält die Oberaufsicht. Juristen sprechen hier von der Überwachungspflicht. Man muss kein Statiker sein, um offensichtliche Mängel zu rügen. Wenn Netze fehlen, Bohlen wackeln oder der Zugang für Unbefugte sperrangelweit offen steht, muss der Eigentümer einschreiten.
Tut er das nicht, greift im Schadensfall oft die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung. Das bedeutet, dass sich das Unfallopfer aussuchen kann, wen es verklagt oft trifft es den Hauseigentümer, da hier Vermögenswerte vermutet werden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist zwar ratsam, doch diese kann die Zahlung verweigern, wenn Obliegenheiten verletzt wurden. Dazu zählt auch die Auswahl eines offensichtlich ungeeigneten Billiganbieters, der grundlegende Sicherheitsstandards missachtet.
Verschärfte Vorschriften durch TRBS 2121
Der Gesetzgeber hat die Anforderungen in den letzten Jahren deutlich angezogen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) schreiben vor, dass Gerüste so beschaffen sein müssen, dass Abstürze oder das Herabfallen von Gegenständen technisch nahezu ausgeschlossen sind. Ein Beispiel hierfür ist der vorlaufende Seitenschutz, der Monteure schon während des Aufbaus sichert.
Alte Bestandsgerüste, die diesen Normen nicht mehr entsprechen, sind auf vielen Baustellen immer noch zu finden. Wer solche Konstruktionen duldet, riskiert nicht nur die Gesundheit der Arbeiter und Passanten, sondern auch einen sofortigen Baustopp durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt. Ein solcher Stillstand kostet meist mehr als die Differenz zu einem seriösen Angebot.
Dokumentation als Absicherung
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, empfiehlt sich eine lückenlose Dokumentation. Vor der ersten Nutzung durch Dachdecker oder Maler muss ein sogenanntes Übergabeprotokoll erstellt werden. Darin bestätigt der Gerüstbauer die ordnungsgemäße Montage und die Betriebssicherheit. Fehlt dieses Dokument, darf das Gerüst offiziell nicht betreten werden. Bauherren sollten auf die Aushändigung dieses Protokolls bestehen und es sorgfältig aufbewahren.
Verantwortungsvolles Bauen bedeutet, Risiken realistisch einzuschätzen. Qualität bei der Baustelleneinrichtung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, um rechtliche Konsequenzen abzuwenden. Ein solides Gerüst schützt am Ende nicht nur die Handwerker an der Fassade, sondern auch das Vermögen des Eigentümers.