Verkehrsleiter beschäftigen: Das muss er mitbringen

Viele Unternehmen brauchen einen Verkehrsleiter, der für den Güter- oder Personenverkehr verantwortlich ist. Hier ist bei der Auswahl und Benennung einiges zu beachten, damit es im späteren Verlauf des Beschäftigungsverhältnisses keine Komplikationen gibt. Was genau muss ein Verkehrsleiter mitbringen und wodurch zeichnet er sich aus?

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Was ist ein Verkehrsleiter?

Den Begriff Verkehrsleiter gibt es nun mittlerweile seit dem Jahr 2011, doch ist der Beruf an sich schon lange bekannt, da ohne diesen die Transporte eines Unternehmens nicht dauerhaft funktionieren würden.
Denn ein Verkehrsleiter ist für die Geschicke und Organisation des Unternehmens verantwortlich, wenn es um alle Sachverhalte geht, die mit dem Transport zu tun haben. Sobald das Unternehmen also Geschäfte mit dem Transport von Gütern oder Personen macht, muss es einen Verkehrsleiter beschäftigen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hierbei sind vor allem Talente beim Organisieren gefragt, die mit hohen Fachkenntnissen und einer Zertifizierung einhergehen sollten. Denn zum Aufgabenbereich des Verkehrsleiters gehören das Erstellen und Verwalten von jeglichen Papieren, Rechnungen und Zulassungen, die zum Bespiel bei Grenzübertritten oder Verkehrskontrollen wichtig werden. Die fachliche Eignung wird in den allermeisten Fällen durch eine Prüfung festgestellt.

Zudem sorgt er dafür, dass die Fahrzeuge zu jedem Zeitpunkt in einem erlaubten beziehungsweise guten Zustand sind. Hinzukommen die Fahrtzeiten der Fahrer. Die Zeiten für Fahrtzeiten am Stück und Pausen sind gesetzlich geregelt und dürfen nicht überschritten werden. Zudem sind die Ladungssicherung und das Vorbeugen von Unfällen alles Teile des Aufgabenfeldes eines Verkehrsleiters.

Ein interner oder externer Verkehrsleiter unterliegt diesen Regeln gleichermaßen. Was nun der Unterschied ist, wird später zum Thema.

Die Sache mit der Zuverlässigkeit

Neben den Fachkenntnissen, die man mitbringen muss, ist vor allem die Zuverlässigkeit ein wichtiger Punkt. Zuverlässigkeit bedeutet hier nicht Pünktlichkeit, sondern dass der Verkehrsleiter die strengen Vorschriften unbedingt einhält.
Schwere Verstöße oder sich wiederholende Vergehen können zu einem allgemeinen Berufsverbot führen, welches europaweit gelten würden. Verstöße würden natürlich auch negativ auf den Namen des Unternehmens zurückfallen.

Schwer werden Verstöße dann, wenn man nicht einfach nur gegen Regeln verstößt, sondern dabei das Leben von Menschen gefährdet. Ein überarbeiteter Fahrer kann Unfälle verursachen. Ein nicht angemessen durchgeführter Transport von Gefahrenstoffen kann für Mensch und Umwelt gefährlich werden. Tiertransporte werden zusätzlich als äußerst heikel angesehen und unterliegen gesonderten Vorschriften.
Hinzukommen noch weitere Verstöße wie Schmuggel beziehungsweise Menschen- und Drogenhandel.

Das ist sonst noch zu beachten

Jedes Unternehmen braucht einen Verkehrsleiter, doch kann man sich hier aussuchen, ob man einen externen oder internen Verkehrsleiter beschäftigt.
Ein interner Verkehrsleiter arbeitet in dem eigenen Unternehmen und nur für dieses. Diese Person muss allerdings über die notwendige Fachkompetenz verfügen, selbst wenn diese schon jahrzehntelang die Geschicke des Unternehmens auf den Straßen gelenkt hat.
Ein externer Verkehrsleiter unterliegt wiederum weiteren Regeln. Dieser arbeitet als Freelancer darf aber nur maximal vier Unternehmen seine Auftraggeber nennen und nur maximal 50 Fahrzeuge koordinieren. Das stellt sicher, dass jedem Fahrer und Fahrzeug ein angemessener Fokus zugutekommen, was wiederum die Sicherheit erhöht.

Betreibt man allerdings nur Werkverkehr ist kein Verkehrsleiter notwendig. Auch von den Regeln nicht betroffen sind Speditionen, solange sie keine eigenen Transporte durchführen. Allerdings ist hier zu beachten, dass man auch immer die Pflicht hat, selbst wenn man den Verkehr nicht selbst organisiert oder organisieren lässt, dass die Subunternehmen, dafür sorgen, dass alle Regeln und Gesetze eingehalten werden.

 

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