Ein verbraucherschutz.tv-Leser schildert uns folgendes Problem:
„Wir haben heute, am 10.3.2011 vom Land Salzburg/Österreich ein Schreiben bekommen, dass wir am 31. August 2010 ohne gültige Vignette unterwegs waren. Diese 10-Tages-Vignette hatten wir am 21.8.2010 gekauft. Am 31.8.2010 sind wir aus dem Urlaub nach hause gefahren. Wir hatten nicht bedacht, dass der 31.8. als 11. Tag gezählt wird.
Unsere Frage an Sie: Wir empfinden dies als absolute Abzocke. Müssen wir diesen hohen Betrag bezahlen; wann wäre dies verjährt; können wir uns weigern, die 300,-€ zu bezahlen; welche Möglichkeiten haben wir?
Mit freundlichen Grüßen
Name der Redaktion bekannt
Admin: So wie ich das sehe haben Sie da keine Chance: Die Forderung ist berechtigt und wird sicherlich auch im Rahmen der Amtshilfe von deutschen Behörden eingetrieben werden, falls Sie sich weigern zu zahlen. Die Frage nach der Verjährung stellt sich nicht. Die Sache wird eingetrieben werden bis zum Mahnbescheid, diesem Mahnbescheid können Sie noch widersprechen, die anschließende Verhandlung werden Sie verlieren (die Sache ist eindeutig) und wenn Sie dann immer noch nicht zahlen wird man Gehalt und Konto pfänden. Aber ich stelle die Thematik mal hier zur Diskussion.