Verjährungshemmung: Klage sichert Kreditgebühren-Rückerstattung

Wer für ein Verbraucherdarlehen vor dem 31. Dezember 2011 Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt hat, der sollte sich jetzt wirklich beeilen, wenn der Ablauf der Verjährungsfrist zu Silvester keinen Strich durch’s „Weihnachtsgeld“ machen soll. Für Kredite, die von Ende Dezember 2004 bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden (bzw. für die in dieser Zeit Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt wurden) müssen die zu Unrecht von den Banken eingehaltenen Gebühren jetzt dringendst eingefordert werden. Aber: Es hilft kein Musterbrief und auch kein anwaltliches Schreiben mehr:  Wenn die angeschriebene Bank vor dem 31. Dezember 2014 NICHT antwortet, dann verfällt der Anspruch. Einzige Lösung: Es müssen verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden – und die schüttelt man nicht aus dem Ärmel.

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Dazu Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann, die für den Verein „Deutsche Sozialhilfe e.V.“ das Portal www.kreditbearbeitungsgebuehren.de führt: „Wir empfehlen, das Geld über den Klageweg einzufordern. Diese Maßnahme wirkt verjährungshemmend!“ Alternative wäre insbesondere ein Brief an den Ombudsmann der Bank.

Die Berlinerin nimmt noch bis zum 12. Dezember 2014 (einschließlich) Aufträge zur Verjährungshemmung an. Wer im Jahr 2012 oder später Kreditbearbeitungsgebühren bezahlt hat, muss sich aktuell keine Sorgen machen, denn hier gelten zukünftige Verjährungstermine. Über www.kreditbearbeitungsgebuehren.de kann für 79,90 Euro ein Service gebucht werden, der die zögerliche Bank mit einem anwaltlichen Schreiben in Verzug setzt. Scheidemann: „Danach haben wir genügend Zeit, die Ansprüche weiter zu verfolgen!“

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