Verjährungshemmende Maßnahmen – Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nur noch wenige Tage, dann verjähren zum 31. Dezember 2014 viele Rückerstattungsansprüche auf Kreditbearbeitungsgebühren. Experten gehen davob aus, dass 10 Milliarden Euro an Gebühren unzulässigerweise von Banken und Sparkassen berechnet wurden. Reagiert der Kunde nicht bis zum 31. Dezember mit wirksamen verjährungshemmenden Maßnahmen, so erlischt der Anspruch. Bei Kreditsummen um die 30.000 Euro z.B. für ein 2010 finanziertes Auto machen 2 Prozent Bearbeitungsgebühr immerhin 600 Euro aus.

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Haben Sie bis zum 31. Dezember 2011 Kreditbearbeitungsgebühren bezahlt? Dann sollten Sie jetzt etwas gegen die drohende Verjährung unternehmen und hier die Verjährung noch mit einem Fax an die Gütestelle Staudenmayer verhindern.

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