Im aktuellen Dieselskandal lässt sich die Verjährung mit einem Güteantrag / Güteverfahren hemmen. Angst vor Verjährung im Dieselskandal muss man also nicht haben. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
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Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von www.pkw-rueckgabe.de bietet in Kooperation mit einer staatlich anerkannten Gütestelle einen Service an, der die anstehende Verjährung im Abgasskandal um sechs Monate aussetzt. Das gibt Zeit, die Betroffene im Abgasskandal unter Umständen brauchen, um die Deckungsabfrage bei der Rechtschutzversicherung einzuholen oder weitere Erkenntnisse für eine erfolgversprechende Verfahrensstrategie abzuwarten.
Zum Preis von 249 Euro inkl. Mwst sendet der erfahrene Dieselskandal-Anwalt einen rechtsgültigen Antrag auf ein Güteverfahren an die Gütestelle. Ein Posteingang bis zum 31. Dezember 2018 sichert dem Absender eine Verlängerung der Verjährungsfrist bis zum 30. Juni 2019 und zusätzlich eine Einbeziehung des Volkswagenkonzerns in das Verfahren. In der Wolfsburger Zentrale muss nämlich zwingend entschieden werden, wie man in der geforderten Rechtsgültigkeit auf diesen „Antrag zur Güte“ reagiert. Kommt keine Reaktion, dann bleibt die Verjährung bis zum Ablauf des Frist am 30. Juni 2019 gehemmt.
Aufgrund dieses hohen Standards in der medialen Streitschlichtung sind auch viele Rechtsschutzversicherungen bereit, die Kosten für ein solches Güteverfahren zu übernehmen.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und als Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal erfahrener Ansprechpartner für die Dieselskandal-Thematik. Gern informieren er auch Anwaltskollegen über Kooperationsmöglichkeiten in Bezug auf noch zeitnah zu versendende Güteanträge.
Dr. Gerrit Hartung: „Natürlich können Betroffene die Gütestelle auch ohne anwaltliche Unterstützung anfordern, allerdings werden an die Rechtsgültigkeit der Vorlage hohe Ansprüche gestellt. Fehler bedingen, dass die Verjährung eben nicht gehemmt wird und der Schadensersatzanspruch gänzlich verloren geht!“
Anmeldungen für das Verfahren können unter 0800 000 1959 vorgenommen werden oder per Mail an kontakt@pkw-rueckgabe.de