Rund 450.000 VW-, Seat-, Skoda- und Audi-Kunden hatten sich zum Jahreswechsel in des Klageregister zur Musterfeststellungsverfahren eingetragen. Nun haben hich die Verbraucherzentralen und der VW-Konzern auf einen Vergleich geeinigt. Allerdings fallen die einzelnen Entschädigungssummen sehr unterschiedlich aus. Im Einzelfall muss das Vergleichsangebot nicht angenommen werden. Wer es ausschlägt kann anschließend nochmals den Klageweg beschreiten.
Insgesamt will Volkswagen 830 Millionen Euro an geschädigte Autobesitzer auszahlen. Es ist die Rede von Beträgen zwischen 1350 und 6200 Euro. Diese sollen ausgezahlt werden, ohne dass VW die Autos zurücknimmt.
Bis zu 6200 Euro pro Auto
Durchschnittlich sollten rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung ausgezahlt werden.
Rund 260.000 Geschädigte sollen entsprechende Angebote erhalten. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie diese annehmen oder in Einzelklagen weiter für höheren Schadensersatz streiten wollen.
Zur Vereinfachung und Abwicklung des Verfahrens soll bis Ende März ein Portal online gehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass es in einem ersten Bearbeitungsschritt um die Feststellung der Anspruchsberechtigung geht, da VW ein großes Interesse daran hat, möchlichst viele Ansprüche aussortieren zu können.
Hintergrund: „So funktioniert die Vergleichsablehnung juristisch: § 611, Abs 4, ZPO„
Vergleichsbereite und anspruchsberechtigte Autobesitzer können einen Anwalt mit der Abwicklung beaufragen. Die Kosten von 190 Euro pro Auto werden dabei von VW getragen. Es kann davon ausgegangen werden, dass nur etwa die Hälfte der Personen im Klageregister anspruchsberechtigt sind. VW rechnet daher mit Anwaltskosten in Höhe von 50 Millionen Euro. Das ist Geld, auf dass die Anwälte der Verbraucherzentrale verzichten, da sie von der Abwicklung vergleichsbereiter Mandanten zurücktreten.
Die Adressen im Klageregister werden nun angeschrieben und über das weitere Verfahren informiert. Wie konkret die Anspruchsberechtigung und die Höhe des Schadensersatzes ermittelt werden, ist noch völlig unklar.
Wer das Angebot ausschlägt kann seine Interessen weiter verfolgen – allerdings dann auf eigenes Verfahrensrisiko.
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal gehen davon aus, dass es sich für einen großen Teil der betroffenen Fahrzeuge durchau lohnen würde, das Angebot auszuschlagen, zumal der BGH über das Nutzungsentgelt entscheiden wird. Fällt dieses Urteil verbraucherfreundlich aus, dann können selbst für ältere PKW die vollen Kaufpreise als Schadensersatz angesetzt werden.
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal stehen für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.
Wie geht es weiter?
Sie erhalten bis zum 20. April 2020 Post von Volkswagen mit einem entsprechenden Angebot. Wer bis zu diesem Termin kein Angebot bekommen hat oder ein vorliegendes Angebot nicht annehmen will, der kann ab dem 20. April auf Schadensersatz klagen. Im VW-Schreiben werden auch Zugangsdaten für ein Portal übermittelt, über das online Anname oder Abehnung gemeldet werden können. Anspruchsberechtigte können das Angebot mit einem Anwalt besprechen – die Kosten dafür – 190 Euro netto – trägt der Volkswagenkonzern. Das Angebot abzulehnen macht nur Sinn, wenn Sie anschließend auch Ihre Rechte durchsetzen. Die Kosten dafür tragen Ihre Rechtsschutzversicherung oder Sie persönlich. Vor Ablehnung des Vergleiches sollte darüber klar mit dem Anwalt kommuniziert werden.