Verfahrenseinstellungen outlets.de und die Suche nach der Logik

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Michael Burat hat es in seinen Blogs ja schon als Chor der Staatsanwaltschaften bezeichnet, dass zahlreiche Staatsanwaltschaften, z.B. Darmstadt und Frankfurt, die Beschwerden gegen die Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen outlets.de und deren Betreiber nicht zugelassen haben. Die Zahl der Rückmeldungen auf Verfahrenseinstellungen in unserer Redaktion lässt darauf schließen, dass es eine unerhört große Menge an Strafanzeigen in ganz Deutschland gegeben hat. Nun stellt sich immer wieder die Frage nach den Gründen für diese Verfahrenseinstellungen und die Nichtzulassung der Beschwerden. Eins ist mir mal klar: Die Verfahrenseinstellungen gegen outlets.de sind KEINE zivilrechtliche Bewertungen des Geschäftsmodells „outlets.de“. Ich persönlich glaube, dass die Staatsanwaltschaften sich nicht in einer Fülle von Prozessen aufreiben wollen, wenn man in Frankfurt endgültig einen Strich unter die Sache ziehen kann.

Das lässt sich aus diesem Detail der Antwortschreiben auslesen: „aus dem Ergebnis der strafrechtlichen Untersuchung lassen sich keine Rückschlüsse auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der einzelnen Verträge und die Zahlungsverpflichtung ziehen, d.h. die Einstellung des Ermittlungsverfahren bedeutet nicht, daß eine zahlungspflicht besteht.“ Frage: Was reitet eine Staatsanwaltschaft, die Anzeigenserstatter explizit darauf hinzuweisen, dass mit der Einstellung des Verfahrens keinesfalls eine Zahlungspflicht einhergeht. Ich bin seit über 30 Jahren Journalist – aber so eine heftig mit dem Zaunpfahl winkende Staatsanwaltschaft habe ich noch nicht erlebt.

Auch die Antwort der Staatsanwaltschaften auf die Beschwerden gegen die Einstellung sagen eigentlich nur aus: Die strafrechtliche Bewertung der aktuellen outlets.de-Seite gibt keinen Aufschluss darauf, dass es sich um vorsätzlichen Betrug handelt. Mehr auch nicht.

Und die Ablehnung der Beschwerden: Wer 10.000 Verfahren einstellt, der wird und muss auch zwangsläufig 100 Beschwerden ablehnen. Diese Logik muss man erkennen können und darf dieses Vorgehen nicht als Burat-freundlich werten.

Und das ist ja auch richtig so und richtig ist auch, dass sich Herr Burat vor dem LG Frankfurt eben in dieser Sache zu erklären hat. Dort geht es nämlich nicht um das aktuelle Aussehen der outlets.de-Seite sondern um die Bewertung der strafrechtlichen Relevanz seines Geschäftsmodels im Ganzen sowie im Rückblick und darum, wie es auf dieser Basis zu angeblich zivilrechtlich geltenden Vertragsschlüssen hat kommen können.

Herrn Burat, der mich offiziell als „Wirrkopf“ bezeichnet und dem die Meinunsgfreiheit ein so hohes Gut ist, dass er jeden Kritiker verklagt, der nicht schnell genug auf den Baum kommt, hätte ich gern im April vor dem LG München getroffen. Auf Wunsch der Klage führenden Partei wurde der Termin auf Mitte Juni verschoben. Schade – ich hätte keine weitere Vorbereitungszeit gebraucht.

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