Verfahren gegen Deutsche Zentral Inkasso

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Das Kammergericht Berlin hat den Verfahrensstand zur Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso in Form einer Presse-Erklärung veröffentlicht und damit eine Konsequenz aus dem regen Medieninteresse gezogen.

Die Vorgänge um die Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso GmbH und um den Widerruf dieser Registrierung haben erhebliches Presseinteresse ausgelöst sowie zahlreiche sonstige Anfragen zum Verfahren veranlasst.

Zum gegenwärtigen Sachstand:

Am 5. Mai 2009 ist die Deutsche Zentral Inkasso GmbH für den Bereich Inkassodienstleistungen im Rechtsdienstleistungsregister registriert worden. Mit Bescheid vom 15. September 2009 wurde die Registrierung gemäß § 14 Nr. 3 RDG widerrufen. Gegen den Widerruf hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 24. September 2009 mit aufschiebender Wirkung Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ist mit Bescheid vom 1. Dezember 2009 von der Präsidentin des Kammergerichts zurückgewiesen worden.

Dagegen hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 8. Januar 2010 mit aufschiebender Wirkung Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 1 K 5.10) erhoben.

Einen Termin zur mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht noch nicht anberaumt.

Gesch-Nr.: IX – 7525 G 1 KG (26/09)

Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, – 2290)

Hintergrundinformation:

§ 14 Nr. 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) lautet: „Die zuständige Behörde widerruft die Registrierung unbeschadet des § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder entsprechender landesrechtlicher Vorschriften, (…), 3. wenn begründete Tatsachen die Annahme dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs rechtfertigen; dies ist in der Regel der Fall, wenn die registrierte Person in erheblichem Umfang Rechtsdienstleistungen über die eingetragene Befugnis hinaus erbringt oder beharrlich gegen Auflagen verstößt.“

Anmerkung von verbraucherschutz.tv: Die Deutsche Zentral Inkasso treibt Geld ein für:

* Content4U GmbH
* GoWeb Ltd.
* Outlets.de / IContent GmbH
* Premium Content GmbH,
* OPM Media GmbH / Drive2you.de
* Webtains GmbH

Aktuell: Mittlerweile wurde der Anfechtungsklage statt gegeben. Heißt: Die deutsche Zentral Inkasso Darf weiterhin ihr Forderungsmanagement betreiben.

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Tomke Schwede

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