Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung beim Mercedes GLK 220 CDI und anderen Modellen

Mercedes droht weiterer Ärger im Abgasskandal. Bereits vor einigen Wochen wurde bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung beim Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 überprüft. Inzwischen habe sich herausgestellt, dass die strittige Software-Funktion zur sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung auch in anderen Modellen eingesetzt wurde, berichtet die „Bild am Sonntag“ (BamS). Demnach sind Modelle mit dem Motoren OM 651 und OM 642, u.a. auch Fahrzeuge der C-, E- und S-Klasse betroffen.

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Daimler habe gegenüber dem Blatt bestätigt, dass die Software-Funktion auch in diesen Modellen verwendet wird. Allerdings hält der Autobauer die Funktion für zulässig. Ob er davon auch das KBA überzeugen kann, ist fraglich. Hält die Behörde die Funktion für eine illegale Abschalteinrichtung, könnte sie rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI zurückrufen. „Da die Funktion nicht nur im GLK, sondern auch in anderen Modellen verwendet wird, könnte sich so ein Rückruf noch erheblich ausweiten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Bei der strittigen Software-Funktion handelt es sich um eine sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Sie soll den Kühlmittelkreislauf kühler halten und so dafür sorgen, dass die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im normalen Straßenverkehr ist diese Funktion nicht aktiviert, so dass es zu einem höheren Stickoxid-Ausstoß kommt. Das KBA hatte deshalb ein formelles Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist.

„Von dem Ausgang der Anhörung hängt für Daimler viel ab. Wird die Software-Funktion als illegale Abschalteinrichtung eingestuft, hätte der Abgasskandal bei Mercedes eine neue Dimension erreicht, der dann vermutlich nicht nur den GLK 220 CDI, sondern auch noch weitere Modelle treffen würde“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Bisher hat das KBA Daimler zum Rückruf von rund 700.000 Fahrzeugen verpflichtet. Betroffen sind ausschließlich Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6. Das könnte sich nun ändern. So hat das Landgericht Stuttgart Anfang des Jahres die von Mercedes verwendeten Thermofenster bei der Abgasreinigung als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und Mercedes zum Schadensersatz verurteilt. Dr. Hartung: „Mercedes-Kunden dürften zunehmend verunsichert sein. Ähnlich wie im VW-Abgasskandal haben sie die Möglichkeit, aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.“

1 comments
  1. Danke für die Informationen. Mein VW T 5 hat die Erstzulassung 08.06.2012. Nach meinen bisherigen Kenntnis ist das Fahrzeug nicht betroffen. Zwei Busse dieser Baureihe sollen beim Kraftfahrtbundesamt in der Überprüfung sein. Gibt es da neue Erkenntnisse?
    Gruß
    K. Jansohn

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