Verbraucherschutzverbände können demnächst für einzelne Verbraucher klagen

Bei Verstößen gegen den Datenschutz oder bei Vertragsstreitigkeiten soll es in Zukunft einfacher werden, große Konzerne wie z.B. die Telekommunikationsdienstleister zu verklagen. Eine Initiative von Bundesjustizminister Mass (SPD) hat diese Stärkung des Verbaucherschutztes zum Ziel. Künftig sollen Verbände gegen Internetkonzerne wie die Telekom Klage einreichen können. Im Klartext heißt das, dass Verbraucherschutzverbände gegen Internetkonzerne klagen können, dies war bislang nicht möglich. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) reagierte natürlich mit  Begeisterung, denn es weitet den Aktionsradius von Verbänden extrem aus: Bislang konnte nur gegen AGB oder grundsätzliche Datenschutzverstöße gerichtlich vorgegangen werden, demnächsten können z.B. Verbraucherzentralen oder ähnliche Verbände als Klageführer vielleicht auch aktiv werden, wenn die Interessen von Privatleuten nicht gewahrt sind, wenn es dem Betroffenen selbst angesichts des hohen Aufwandes nicht möglich ist. Dazu soll es Änderungen im Unterlassungsklagegesetz geben.

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