Verbraucherschutz: Rechtsanwalt empfehlen

Ich bekomme in den Threads immer wieder die Frage gestellt, ob wir von verbraucherschutz.tv einen Rechtsanwalt für dies oder das Problem empfehlen können. Können wir, tun wir auch, und zwar hier: www.verbraucherschutz.tv/empfohlene-rechtsanwaelte. Die hier gelisteten Anwälte sind uns persönlich bekannt, sie sind erfahren in Verbraucherschutz-Themen und vor allem: Sie übernehmen auch Mandate in dieser Richtung.

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Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Wir haben in den letzten Wochen mehrfach die Erfahrung gemacht, dass Anwälte, die von Forums-Usern empfohlen wurden, keine speziellen Voraussetzungen für ein Verbraucherschutzmandat erfüllten. Das ist an sich gar kein Problem, denn die Anforderungen sind wirklich nicht so hoch und für einen Anwalt sollte eine Forderungsabwehr im Abofallenbereich grundsätzlich eine leistbare Aufgabe sein. Aber: Diese von Usern empfohlenen Anwälte bekommen die Fülle an Anfragen überhaupt nicht abgewickelt und haben auch in den meisten Fällen keinerlei Interesse, sich ein neues Fachgebiet aufzubauen.

Mehr noch: Durch das gute Suchmaschinenranking von verbraucherschutz.tv tauchen diese Anwälte plötzlich im Zusammenhang mit Themenbereichen auf, die nicht ihr Spezialgebiet sind, gerade spezialisierte Fachanwälte haben damit ein echtes Problem. Oft stehen diese Suchmaschinenergebnissen dann noch vor dem eigentlichen Kernthema der Kanzlei und drücken gewünschte Mandanten bringende Themen nach unten weg.

Die sich daraus ergebenden Problematiken möchten wir vermeiden, indem GRUNDSÄTZLICH keine Anwaltsempfehlungen von Usern zugelassen werden. Wenn sich Anwälte selbst ins Spiel bringen möchten ist das kein Problem. Anwälte können, sollen und vor allem dürfen sich an den Diskussionen in verbraucherschutz.tv gern beteiligen – selbst die der Gegenseite.

Sollten Sie als User von verbraucherschutz.tv besonders zufreiden mit Ihrem Anwalt sein, so schildern Sie uns bitte Ihren Fall, den wir nach kurzer Rücksprache mit dem beteiligten Anwalt gern veröffentlichen.

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