Im Rahmen der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seit dem 1. November 2002 Aufgaben im Bereich des Lebensmittel-Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) wahr.
Es erteilt sein Einvernehmen zu Ausnahmeregelungen und Allgemeinverfügungen für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, die in Deutschland noch nicht zugelassen sind oder den europäischen Vorschriften und Normen zwar entsprechen, die deutschen Regelungen aber nicht vollständig erfüllen. Es hat dabei die wirtschaftlichen Aspekte der Ausnahmeregelungen zu beurteilen und insbesondere mögliche Wettbewerbsvorteile und Wettbewerbsnachteile deutscher Hersteller zu beachten. Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner zum Thema Verbraucherschutz ist::
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 421 Frankfurter Straße 29 - 35 65760 Eschborn Telefon: +49 (0)6196 908-444 Telefax: +49 (0)6196 908-442
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Die eigentliche Entscheidung über den Erlass von Ausnahmeregelungen und Allgemeinverfügungen trifft das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Dienststelle Berlin Postfach 480447 12254 Berlin