Trotz des aktuellen Zinstiefs verlangen Banken nach Auffassung von Verbraucherschützern zu hohe Überziehungszinsen bei Girokonten. Den von der Stiftung Warentest festgestellten Durchschnitt für Überziehungszinsen in der Branche von aktuell 10,65 % kritisiert die Stiftung als „eindeutig zu hoch“.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert mithin eine gesetzliche Deckelung von Überziehungszinsen. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz erwägt eine Beratungspflicht der Banken über günstigere Alternativen, wenn Kunden ihr Girokonto über einen längeren Zeitraum überziehen.
Aktuell wird man die von Banken geforderten Überziehungszinssätze nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte GbR rechtlich nur in extremen Ausnahmefällen angreifen können. So ist der mit der Bank vereinbarte Zins nur dann nicht einzufordern, wenn er ungefähr doppelt so hoch wie der Marktzins laut Statistik der Deutschen Bundesbank ist. Legt man den von der Stiftung Warentest aktuell festgestellten Durchschnitt zugrunde, wäre erst bei Überziehungszinsen von etwa 22 % eine wucherähnliche Ausbeutung des Kunden anzunehmen und der Zinssatz damit angreifbar. Derartige Ausreißer sind von der Stiftung Warentest allerdings nicht festgestellt worden.
Mehr Informationen: http://ares-recht.de/faelle/kredite-bausparvertraege/