Vaterschaftstest – Ohne Einwilligung geht nichts

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Die Durchführung von Vaterschaftstests ist aus medizintechnischer Sicht heute weder mit großem Aufwand, noch mit hohen Kosten verbunden. Allerdings weiß der Gesetzgeber um die moralische Notwendigkeit, das Thema Vaterschaft einigermaßen nachvollziehbar zu reglementieren und mit entsprechenden Maßgaben kontrollierend zu begleiten. Dazu wurde das so genannte Gendiagnostikgesetz  erlassen, um eine übertriebene und unter Umständen nicht familiengerechte Nutzung der modernen Möglichkeiten auszuschließen.

Im Klartext heißt das: ein Vaterschaftstest kann nur durchgeführt werden, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Tests, die ohne das Einverständnis oder sogar ohne das Wissen eines der Beteiligten durchgeführt wurden, sind in Deutschland gesetzlich verboten, und haben auch keine Beweiskraft vor Gericht.

Es reicht also keinesfalls der bloße Verdacht und eine heimlich entnommene Probe aus, um gerichtsfeste Gutachten vorlegen zu können. Weiterhin muss der Test von einem dazu befähigten und legitimierten Mediziner durchgeführt werden

Dort, wo es über die Einvernehmlichkeit des Tests unterschiedliche Auffassungen gibt, kann durch Gerichte über die Zulässigkeit eines Vaterschaftstests entschieden werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn ein Familiengericht involviert ist und die Feststellung der Vaterschaft entweder im Sinne des Kindeswohls, oder zum Nachweis von Verantwortlichkeiten notwendig wird. Immer ist die sorgeberechtigte Person auch entscheidungsbefugt für die Gendiagnose zwischen Kind und möglichem Kindsvater.

Natürlich gibt es in einem Europa der offenen Grenzen viele Möglichkeiten, das Gendiagnostik-Gesetz zu umgehen und trotzdem zu Vaterschaftsfeststellungen zu kommen, aber um das bezahlte Wissen auch verwenden zu können, müssen die Maßgaben des Gendiagnostikgesetzes eingehalten werden. Als Deutscher unterliegen wir den in Deutschland geltenden Gesetzen. Wer als Deutscher beispielsweise die gesetzlichen Bestimmungen umgeht, und in einem anderen Land einen heimlichen Vaterschaftstest durchführen lässt, macht sich nach deutschem Recht strafbar.

Zu den Grundprinzipien des Gesetzes zählt übrigens das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Damit ist nicht nur das Recht gemeint, Klarheit über die eigene Herkunft zu erhalten, sondern auch das Recht, eben dies nicht wissen zu wollen. In seiner aktuellen Version regelt das deutsche Gendiagnostikgesetz die Versorgung der anfragenden Bereiche (Familienrecht, Erbrecht, Versicherungerecht etc.) mit entsprechenden Dienstleistungen (Gutachten), und legt gleichzeitig die technischen Anforderungen an die genetische Untersuchungspraxis fest.

In Deutschland zugelassene Mediziner, bzw. Kliniken und Praxen, die diese beschäftigen, erfüllen die Anforderungen des Gendiagnostikgesetzes schon allein, um ihrem hohen Anspruch an die Gerichtsfestigkeit ihrer Daten zu genügen.

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