Urteil zu Google Autocomplete: Google muss Autovervollständigung zu „Scientology“ löschen

Sucht man nach einem der besten Biere unserer Zeit, dann bemüht sich Google geflissentlich, mit seiner umstrittenen Funktion „Google Autocomplete“ den Suchenden darauf hinzuweisen, dass es auch interessante Einträge zur „Warsteiner + Scientology“ gab. Nun könnte die Warsteiner Brauerei mit dem Rückenwind eines aktuellen Urteils die Streichung dieses Eintrages verlangen. Eine Firma für Nahrunsgergänzungsmittel hatte vor dem Oberlandesgericht Köln gegen Googgle geklagt. Der Internetriese muss die umstrittene und konstruierte Verbindung zu Scientology jetzt löschen. Die weitergehende Klage auf Schadenersatz wies das Gericht allerdings ab (Aktenzeichen 15 U 199/11). Der Bundesgerichtshof hatte vorgegeben, dass auch automatische Vervollständigungen Persönlichkeitsrechte verletzten könnte.

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Bis dahin hatten sich bereits mehrere Gerichte mit der Sache befasst. Bewegung kam erst ins Spiel, nachdem der BGH eindeutig eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte durch Google-Autocomplete festgestellt hatte.

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