Die Kanzlei Fuest hat ein Urteil gegen die Volkswagen AG erstritten. Das Urteil des Landgerichtes Siegen fordert Volkswagen auf, die besitzerin eines VW Bus T5 BiTurbo mit 179 PS den durch den „Öltod“ angerichteten Motorschaden in Höhe von 10.128,90 Euro zu erstatten sowie die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Die Klägerin hatte mit ihrem VW T 5 CFCA zuvor einen Motorschaden erlitten. Der Motorschaden trat ein, bevor das Fahrzeug die für diesen Typ zu erwartende Lebensdauer von 250.000 – 300.000 KM erreichte.
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Rechtsanwalt Fuest, der das Urteil erstritten hat: „Die vorzeitigen Motorschäden in der Serie VW T 5 CFCA (Baujahre 2009 – 2015) gehen auf einen Bauteil-Fehler zurück. Abgeflämmte Korund-Partikel aus dem AGR-Kühler werden in die Zylinder eingetragen und verursachen dort einen Kolbenfresser.“ Dadurch verantwortet VW fahrlässig Eigentumsverletzungen.
Den Vortrag der Kanzlei Fuest zu der fahrlässigen Eigentumsverletzung gegen die Herstellerin VW AG stuft das Landgericht Siegen als schlüssig ein. Das Landgericht Siegen bestätigte daher den Anspruch der Klägerin aus § 823 I BGB. Die VW AG hat bereits Einspruch gegen das Urteil eingelegt.
Zur Sache: VW hatte es versäumt, in Siegen einen Verteidiger zu bestellen. In solchen Fällen werden Urteile in Abwesenheit des Beklagten gesprochen, sogenannte Versäumnisurteile. Diese bestätigen den Anspruch des Klägers, wenn die Klage schlüssig ist, d.h. vom Anwalt des Klägers vorgetragen, belegt und rechtlich zutreffend begründet wird. Die Zivilkammer am Landgericht Siegen hat den Vortrag des geschädigten Klägers und als schlüssig eingestuft. Die Beweisangebote der Kanzlei Fuest sind geeignet und setzen die VW AG erheblich unter Druck.