Wir erinnern an dieser Stelle noch einmal an der Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt gegen einen Betreiber von bekannten Abofallen im Internet. Auch wenn es zweifelhaft ist, ob die geforderte Rückerstattung der Gewinne durchgesetzt werden kann, so bietet das Urteil abgezockten Internet-Usern doch die Argumentationen, um gegen Rechnungen z.b. von gedichte-server.de oder genealogie.de erfolgreich vorzugehen.
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Hauptgrund für das Urteil: Die Seiten erwecken den Anschein, als sei die Nutzung kostenlos, wer darauf reinfällt, hat ein kostenpflichtiges Abo am Hals und „verschläft“ in aller Regel die irgendwo ganz klein gedruckte Rücktrittsfrist. Das Gericht wertete dies als vorsätzliche Täuschung – daher ist das richtungsweisend für weitere Entscheidungen, die garantiert folgen werden.
Sollten Betreiber von Abzockerseiten gegen alle Erwartungen offizielle Mahnbescheide beantragen und widerrufende User vor Gericht bringen, so dürfte es auf Basis dieses Urteils schwer werden, den Rechtsanspruch auf die Geldforderung zu wahren. Damit sinkt auch wieder die Gefahr, dass solche billig per Mail versendeten Rechnungen und Mahnungen vor Gericht enden.
Erstmals sieht ein deutsches Zivilgericht eine vorsätzliche Täuschung in einem Geschäftskonzept. Das OLG Frankfurt geht dabei aus, dass ein Nutzer kein „normales Verhalten“ an den Tag lege, wenn er z.B. teuere Software kauft, die er auch ohne Aufwand gratis haben könnte (z.B. aktuell der Firefox-Download)
Die Firma Net Content Ltd. verstoße gegen die Preisangabenverordnung und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Ein Nutzer könne nicht damit rechnen, dass das Betätigen eines Eingabe-Buttons zum Abschluss eines mehrmonatigen Abonnements führt. Ein Sternchentext irgendwo auf der Seite reicht nicht aus.
Als Kläger erwartet der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) nun die Offenlegung der Gewinne, was sich als schwierig erweisen wird – im Impressum taucht aktuell schon ein neuer Name auf…
Wie man sich schützen kann: www.verbraucherschutz.tv rät von der Installation von „Schutz-Software“ ab und rät eher dazu, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Grund: Nicht jeder Anbieter, der sich nicht öffentlich und teuer prüfen lässt, ist gleich ein Abzocker..,
Ich habe auch Zahlungsaufforderungen von genealogie.de und iq-fight für meinen Sohn bekommen.
Ich habe auf keines der Schreiben reagiert und hatte damit Erfolg. Irgendwann war Ruhe.
Die Briefe wurden immer böser und es wurden immer schlimmere Konsequenzen angedroht. Meine Reaktion war richtig, wenn man das Geschäftsmodell dieser Abzocke versteht. Es werden Standard-Serienbriefe verschickt und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wirkt die Drohkulisse. Ein Prozess kostet dem Unternehmen Geld und birgt ein Risiko. Dieser Prozess ist somit nicht vorgesehen.
Dieser Beitrag ist sehr hifreich. Mich würde nun auch interessieren, was mit Rechnungen der sog. Sparschwein AG ist oder von Prifiwin aus 2006. Denn die haben inzwischen auch ihre Ansichtsplattform geändert. Wie verhält man sich bei Mahnungen der RA U.& C.?
Ist dasd Urteil rechtskräftig und kann man sich darauf berufen?
Danke! H.K.
Admin_
Googlen sie mal, ob es rechtskräftig ist, das weiß ich nicht…