Wer ist eigentlich ein Experte? Ist man ein Experte, nur weil ein Expertenportal einen empfiehlt? Diese Fragen stellte sich das Landgericht Berlin zum Aktenzeichen 3 O 389/22 in der Beurteilung einer Klage gegen das Finanz-Porttal „finanzen.de“.
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Ein Anleger, der durch die Tipps eines von finanzen.de empfohlenen Experten rund 50.000 Euro verloren hatte, bekommt den Schaden ersetzt. Das Landgericht Berlin äußerte erhebliche Zweifel an der Qualität des Experten und damit auch an der Vermittlung durch finanzen.de.
Interessant: Den Schaden muss finanzen.de selbst ausgleichen, nicht der Anlageberater. Der musste kurz nach seinem „guten Rat“ selbst in die Insolvenz und konnte daher nicht mehr für Schadenersatz herangezogen werden könnte.
Der Kläger hatte seinen Anspruch auf die Vermittlung eines Finanzexperten geltend gemacht. Eine solche Beratung habe aber nicht stattgefunden. Der Tipp hätte keiner unabhängigen Beratungsgesellschaft gegolten, sondern einem Unternehmen mit eigenen finanziellen Interessen. Es wäre keine „auch nur ansatzweise geeignete Prüfung der Fachkenntnisse“ vorgenommen worden“. Die vorliegenden Prüfkriterien, die eine Expertenschaft ausmachen sollten, erwiesen sich vor Gericht als erkennbar nutzlos.
Experten meinen: Dadurch verkommt die Vermittlung zum reinen Datenhandel.