Urteil des EuGH C-100/21 – Die Wende im Abgasskandal

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Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat im Abgasskandal  die Rechte der Verbraucher mit einem wirklich bahnbrechenden Urteil vom 21. MĂ€rz 2023 zum Aktenzeichen C-100/21 erheblich gestĂ€rkt. E>s wurde entschieden, dass sich die Autohersteller, die unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen verwendet haben, Schadenersatz leisten mĂŒssen. Allerdings: Es muss auch ein Schaden entstanden sein. Kommende Verfahren oder die Fortsetzung laufender Verfahren werden dadurch also nicht zum SelbstlĂ€ufer, unter UmstĂ€nden verschieben sich nur die Fragestellungen.

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Thermofenster grundsÀtzlich unzulÀssig

„Deutsche Gerichte sind bisher davon ausgegangen, dass SchadenersatzansprĂŒche nur dann bestehen, wenn der Autohersteller vorsĂ€tzlich sittenwidrig gehandelt hat. Damit ist es nun vorbei. Nach dem EuGH-Urteil reicht schon FahrlĂ€ssigkeit fĂŒr SchadenersatzansprĂŒche aus. Das erleichtert die Durchsetzung von SchadenersatzansprĂŒche erheblich, gerade auch bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster bei der Abgasreinigung“,

sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte, Partner der IG-Dieselskandal.

Verfahren werden nun weiterverhandelt

Thermofenster steuern die Abgasreinigung temperaturabhĂ€ngig und das bringt mit sich, dass erforderliche NoX-Reduktion oft nicht funktioniert. Wichtigste Folge des aktuellen Urteils ist, dass Tausende von Verfahren, die aktuell vor deutschen Land- und Oberlandesgerichten anhĂ€ngig sind und ausgesetzt wurden, nun wohl weiterverhandelt werden. Ob sich daraus ein komplett neuer „Abgasskandal“ entwickelt, hĂ€ngt u.a. davon ab, wie die Definition des Schadens in Zukunft ausgelegt werden wird. Unbestritten ist, dass nach Abzug des Nutzungsentgelts kein ausreichender Schadenersatz ĂŒbrig bleibt und KlĂ€ger mit der erstrittenen Summe kein vergleichbares Auto kaufen können.

Zu Fragen zum Abgasskandal stehen wir Ihnen auch telefonisch unter 0800 000 1961 gern zur VerfĂŒgung – Mails bitte an info@verbraucherschutz.tv

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