Urteil des EuGH C-100/21 – Die Wende im Abgasskandal

Teilen Sie dies über:

EuGH C-100/21 Urteil Thermofenster Abgasskandal

Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal  die Rechte der Verbraucher mit einem wirklich bahnbrechenden Urteil vom 21. März 2023 zum Aktenzeichen C-100/21 erheblich gestärkt. E>s wurde entschieden, dass sich die Autohersteller, die unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet haben, Schadenersatz leisten müssen. Allerdings: Es muss auch ein Schaden entstanden sein. Kommende Verfahren oder die Fortsetzung laufender Verfahren werden dadurch also nicht zum Selbstläufer, unter Umständen verschieben sich nur die Fragestellungen.

Thermofenster grundsätzlich unzulässig

„Deutsche Gerichte sind bisher davon ausgegangen, dass Schadenersatzansprüche nur dann bestehen, wenn der Autohersteller vorsätzlich sittenwidrig gehandelt hat. Damit ist es nun vorbei. Nach dem EuGH-Urteil reicht schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche aus. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüche erheblich, gerade auch bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster bei der Abgasreinigung“,

sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, Partner der IG-Dieselskandal.

Verfahren werden nun weiterverhandelt

Thermofenster steuern die Abgasreinigung temperaturabhängig und das bringt mit sich, dass erforderliche NoX-Reduktion oft nicht funktioniert. Wichtigste Folge des aktuellen Urteils ist, dass Tausende von Verfahren, die aktuell vor deutschen Land- und Oberlandesgerichten anhängig sind und ausgesetzt wurden, nun wohl weiterverhandelt werden. Ob sich daraus ein komplett neuer „Abgasskandal“ entwickelt, hängt u.a. davon ab, wie die Definition des Schadens in Zukunft ausgelegt werden wird. Unbestritten ist, dass nach Abzug des Nutzungsentgelts kein ausreichender Schadenersatz übrig bleibt und Kläger mit der erstrittenen Summe kein vergleichbares Auto kaufen können.

Zu Fragen zum Abgasskandal stehen wir Ihnen auch telefonisch unter 01715355710 gern zur Verfügung – Mails bitte an info@motorschaden.de

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.