Da steht Nutzern von Porno-Plattformen peinliche Post ins Haus: Anwälte der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) sollen aktuell an mehr als 10.000 deutsche User der Porno-Plattform „Redtube“ Abmahnungen versendet haben. Angeblich sollen die Nutzer Porno-Filme per Stream angeschaut haben. Interessant an dem Vorfall ist die Tatsache, wie Urmann + Collegen (U+C) überhaupt an die Adressen der User gekommen sind und ob das Anschauen gestreamter Pornofilme überhaupt abmahnfähig ist.
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In einem aktuellen Artikel der „Welt“ ist zu erfahren, dass die Angeschriebenen 250 Euro an „The Archive“ als Rechteverwalter überweisen sollen. Allerdings: Die Filme wurden nicht heruntergeladen, sondern nur angeschaut. Von einer Weitergabe oder einer weiteren Verwendung kann nicht die Rede sein. Urmann + Collegen (U+C) begehen damit Neuland, denn bislang wurden nur User abgemahnt, die beim „Filesharing“ nachweislich Dateien heruntergeladen und verteilt haben. Verantwortlich war beim „Streaming“ nach aktueller Rechtsprechung immer nur der Betreiber des Portals.
Wie kam die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) aber an die Postadressen der User? Die Daten von „Streamern“ konnten bislang nicht öffentlich gemacht und waren höchstens im Rahmen eines Auskunftsersuchens von Usern erfahrbar, denen man Filesharing nachweisen konnte, also den Prozess des „Herunterladens“.
U + C hat nach Informationen der „Welt“ IP-Adressen und Uhrzeiten von 10.000 deutschen „Redtube.com“-Nutzer an das Kölner Landgericht weitergeleitet und hier offenbar die damit verbundenen Postadressen erhalten. Basis dafür war ein Auskunftsersuchen nach Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes. Ein Branchenexperte spricht von der größten Abmahnwelle in der Rechtsgeschichte des Internets, denn es sollen über 10.000 Abmahnungen verschickt worden sein.
Für mit dem Thema befasste stellt sich die Frage, wie Urmann + Collegen (U+C) überhaupt an die Daten gekommen sind? Nach Meinung von verbraucherschutz.tv gibt es da nur 2 Möglichkeiten: Entweder es konnte gelingen, Internetverbindungen auszuspähen, oder redtube hat die Daten selbst übermittelt. Einen anderen Weg gibt es nicht. Natürlich stellt sich auch die juristische Frage, ob das Kölner Landgericht diese Daten überhaupt herausgeben durfte. Ein User von redtube.com erfährt an keiner Stelle, ob das Anschauen der Filmchen mit einem Sicherheitsrisiko verbunden ist und eventuell schon eine Urheberrechtsverletzung ist.
Update: Rechtsanwalt Solmecke berichtet, dass offenbar eine Software genutzt wurde, um IPs und Zeitstempel der User zu sichern.
Ist das der erste Streaming-Fall? Das Ganze sieht nach einer typischen Angstmacherei aus. Geld kriegen die nicht.
Admin: Aber bitte nicht vergessen: Das ist eine rechtsgültige Abmahnung – das kann man nicht einfach in die Tonne kloppen!
Mittlerweile hat sich anscheinend auch noch die Phishing/Trojaner-Mafia drangehängt.
Habe heute zwei Emails von „Anwalt Urmann“ erhalten mit einer Abmahnug und Aufforderung, ein angehängtes ZIP-Archiv zu öffnen…