Das Kraftfahrt-Bundesamt hat offenbar einen Rückruf für Modelle der Mercedes C-Klasse angeordnet. Grund für den Rückruf sind unzulässige Abschalteinrichtungen. Betroffen sollen insgesamt fast 100.000 Modelle der Mercedes-C-Klasse der Baujahre 2013 bis 2018 sein. Rund 11.000 dieser Fahrzeuge sollen in Deutschland zugelassen sein.
Schon im vergangenen Jahr hatte es einen umfangreichen Rückruf für weltweit ca. 700.000 Dieselfahrzeuge verschiedener Mercedes-Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen gegeben. Bei den Abschalteinrichtungen dürfte es um die sog. thermischen Fenster gehen, die die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen herunterfahren. Mercedes bestreitet die Existenz dieser Thermofenster nicht, hält sie aber für zulässig. Sie seien notwendig, um die Motoren vor Versottungsschäden zu schützen. Beim KBA ist man offenbar anderer Auffassung.
Da Mercedes diese Thermofenster in zahlreichen Dieselmodellen der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 verwendet hat, könnte auf Daimler ein großes Problem zukommen. Zumal das LG Stuttgart kürzlich in drei Verfahren entschieden hat, dass es sich bei den Thermofenstern um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt und Mercedes deshalb schadensersatzpflichtig ist.
Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal können bzgl. Schadensersatzansprüche gegen Mercedes beraten.