Der Dieselskandal ist bei Daimler angekommen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat mit Bescheid vom 23. Mai 2018 den Rückruf für den Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 angeordnet. Von dem verpflichtenden Rückruf sind knapp 1.400 Mercedes Vito in Deutschland und rund 5.000 Fahrzeuge weltweit betroffen.
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Grund für den verpflichtenden Rückruf sind nach Angaben der Behörde unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung, durch die es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten Stickoxid-Emissionen kommen könne. Daimler müsse dem KBA ein geeignetes Maßnahmenpaket vorlegen und die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen.
Nach Ansicht des KBA entspreche die Programmierung von zwei Funktionen in der Motorsteuerung nicht den Vorschriften. Bei Daimler sieht man das offenbar anders. Der Autobauer kündigte bereits Widerspruch gegen die Entscheidung an und wolle die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zur Not auch gerichtlich klären lassen, berichtet u.a. das „Handelsblatt“ am 24. Mai 2018 online. Zur Klärung hat Bundesverkehrsminister Scheuer Daimler-Chef Zetsche ins Bundesverkehrsministerium einbestellt. Zudem habe er das KBA angewiesen, weiteren Verdachtsfällen bei Mercedes unverzüglich nachzugehen, berichtet „Spiegel Online“ am 24. Mai 2018.
Trotz des Widerspruchs kündigte Daimler bereits an, mit den Behörden zu kooperieren und die fraglichen Programmierungen durch ein Software-Update zu ändern.
Schon im Februar 2018 kam der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Mercedes Vito auf. Dabei ging es um den Vorwurf, dass möglicherweise zu wenig von der zur Abgasreinigung notwendigen Harnstofflösung AdBlue eingespritzt wird. Nun hat das KBA einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Außerdem ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen Daimler wegen möglichen Betrugs bei der Abgasreinigung.
Sollte sich der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung bestätigen, müssen sich die betroffenen Vito-Käufer nicht mit einem Software-Update zufriedengeben. „Sie haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Helmut Göbel, KQP Rechtsanwälte / Hamm. Dabei sind aber die Gewährleistungsfristen von zwei Jahren bei Neuwagen und einem Jahr bei Gebrauchtwagen zu beachten.
Mehr Informationen: http://www.kqp.de/vw-skandal/autobesitzer/