Der Rechtsbegriff „Unterhalt“ kommt aus der historischen Definition „Sustentation“ und bezeichnet die Verpflichtung eines Menschen, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern, wenn er dafür herangezogen werden kann, z.B. auf Basis gesellschaftlicher oder gesetzlicher Verpflichtungen. Der Begriff Alimente, abgeleitet von „alimentum“ (Nahrungsmittel, Unterhaltszahlung“) steht für finanzielle Unterhaltsleistungen an eigene Kinder, die nicht vom Zahlungspflichtigen versorgt werden. In Deutschland gibt es einen Rechtsanspruch auf den Unterhalt nach Trennung.
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Unterhaltsforderungen zählen für beide Partein zu einer der unangenehmsten Folgen einer gescheiterten Ehe. Im Folgenden sollen unterschiedliche Bereiche, die das Unterhaltsrecht beinhaltet durchleuchtet werden und ein kleiner Einblick in dieses äußerst komplizierte und delikate Thema gegeben werden. Es soll jedoch angemerkt werden, dass hier nur in Kürze auf die verschiedenen Aspekte eingegangen werden kann, da die Vielfalt der möglichen Szenarien hier den Rahmen sprengen würde.
Schon in der Trennungszeit und nicht erst bei erfolgter Scheidung steht einem der Ehepartner Trennungsunterhalt zu, wenn die Rahmenbedingungen dies fordern. Klare Voraussetzung ist natürlich die Bedürftigkeit des einen und Leistungsfähigkeit des anderen Ehepartners. Wer kein eigenes Einkommen hat, dem steht drei Siebtel des verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens des Partners zu. Dies muss allerdings selbstständig eingefordert werden. Wer während der Ehe nicht gearbeitet hat, muss zudem im ersten Jahr nach der Trennung keine neue Arbeit aufnehmen. Es ist also anzuraten, sich schon vor der Trennung familienrechtlich beraten zu lassen.
Voraussetzungen für Unterhalt/h2>
Für den nachehelichen Unterhalt bestehen strenge Voraussetzungen. Ob einer der beiden Geschiedenen mehr verdient, als der andere reicht für einen Anspruch nicht aus. Das Unterhaltsrecht ist dafür da, Benachteiligungen auszugleichen und zu vermeiden, nicht jemanden zu bestrafen oder zu belohnen. Es gilt daher für beide Partner der sogenannte „Grundsatz der Eigenverantwortung“. Ein Ehepartner, der nach der Scheidung zum Eigenunterhalt nicht fähig ist und ehebedingte Nachteile bei Vermögen oder Einkommen hat oder auch lange verheiratet war kann jedoch unterhaltsberechtigt sein. Gesetzlich geregelte Unterhaltstatbestände können verschiedenartig ausfallen und müssen immer im Einzelfall geprüft werden.
Betreuungsaufwand
Der wichtigste Grund für nachehelichen Unterhalt bildet jedoch meistens die Betreuung der gemeinsamen Kinder. Bis zum dritten Lebensalter des Kindes hat derjenige, bei dem die Kinder leben, einen Anspruch auf Basisunterhalt. Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes müssen Unterhaltsberechtigte jedoch finanziell auf den eigenen Beinen stehen. Nach erfolgter Scheidung kann das Gericht den Anspruch auf Unterhalt zeitlich befristen und die Höhe festsetzen. Wie viel Unterhalt dann gezahlt werden muss, wird meistens der sogenannten Düsseldorfer Tabelle entnommen. Hier wird auch ein Selbstbehalt (2016 bei 1.080 Euro) festgelegt. Die Tabelle fungiert als Richtlinie zur Berechnung der Höhe der Unterhaltsansprüche. Sie ergibt sich aus der Berücksichtigung des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen und des Alters der Kinder. Dem Unterhaltsbedarf wird das monatliche Kindergeld dabei zugunsten des Unterhaltspflichtigen angerechnet.
Berechnung des Unterhalts
Ab ein Einkommen von über 5.100 Euro muss die Höhe der Unterhaltsansprüche jedoch unabhängig von der Tabelle ermittelt und unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse festgelegt werden. In solchen Fällen muss dann ein konkreter Unterhaltsbedarf vom Unterhaltsberechtigten dargelegt und bewiesen werden. Je höher der Lebensstandard in der Ehe gewesen ist, desto höher dürfte dann auch der konkrete Unterhaltsbedarf sein. Grundlage zur Ermittlung ist eine Checklist, in der die Bedarfspositionen in Form von monatlichen Ausgaben gelistet werden. Die Angemessenheit der Forderungen kann dann vom Unterhaltspflichtigen akzeptiert werden. Wenn es keine Einigung gibt entscheidet das Gericht. Ein Unterhaltspflichtiger ist nicht verpflichtet, dem Unterhaltsberechtigten Mittel zur Vermögensbildung zur Verfügung zu stellen. Nur die laufenden Kosten werden berücksichtigt.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht
Ein Fachanwalt für Familienrecht ist befugt, diese besondere Qualifikation nach theoretischer Prüfung und dem Nachweis von Pflichtfällen im Rechtsgebiet Familienrecht zu führen. Ein Fachanwalt für Familienrecht nimmt regelmäßig an den zur Verlängerung des Qualifikationsnachweises notwendigen Fortbildungen teil und übernimmt familienrechtliche Mandate vor allen deutschen Familiengerichten, insbesondere vor dem lokalen Familiengericht und dem zugeordneten OLG,
Ein Fachanwalt für Familienrecht spezialisiert auf alle Themen des Familienrechts. Die Kanzlei legt allerdings in aller Regel einen besonderen Fokus auf bestimmte Bereiche, z.B. auf die kapital-relevanten Aspekte von Trennung und Scheidung – unter anderem auch im so genannten Auslandsbezug, also wenn multinationale Ehen geschieden werden oder die Paare in Trennung leben. Um Streitigkeiten schon vor der Scheidung nach Möglichkeit auszuschließen bieten entsprechend qualifizierte Anwälte auch juristische Unterstützung bei der Erstellung wirksamer Scheidungs- und Trennungsverträge und – vereinbarungen an.
Juristische Trennungs- und Scheidungsberatung
Juristische Beratung zu Trennung und Scheidung ist auch sinnvoll, wenn man sie vor Trennung und Scheidung in Anspruch nimmt. Ein Rechtsanwalt bietet juristische Trennungs- und Scheidungsberatung an und informiert über entstehende Kosten und die notwendigen Verfahrenswege.
Wichtige Fragen
Habe ich Anspruch auf alleinige Nutzung der Ehewohnung?
Habe ich Anspruch auf die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche meines Ehepartners?
Kann das Scheidungsverfahren mit einem „gemeinsamen Anwalt“ geführt werden?
Steht mir das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder zu?
Steht mir ein Anspruch auf Zugewinnausgleich zu und wann ist dieser zu zahlen?
Unter welchen Voraussetzungen steht mir Anspruch auf Unterhalt zu?
Wann kann meine Ehe geschieden werden?
Was geschieht mit dem gemeinsamen Hausrat?
Was kann ich selbst unternehmen, um meine vermögensrechtlichen Ansprüche zu sichern?
Was passiert mit den gemeinsamen Schulden? Hafte ich auch für die Schulden meines Ehepartners?
Wie kann ich eine juristisch wirksame Trennung herbeiführen?
Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?
Auf Fragen wie diese gibt es klare Antworten, für die ein Fachanwalt für Familienrecht der ideale Ansprechpartner ist.
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