In den vergangenen Jahren sammelte die United Investment Federation Inc. (UIF) als TreuhĂ€nder in verschiedenen LĂ€ndern Europas MillionenbetrĂ€ge fĂŒr Geldanlagen in Dubai ein. Die Gelder sollten an eine Gesellschaft mit Sitz in Dubai ĂŒberwiesen werden, welche ihrerseits Kredite aufnehmen, aus den Anlegergeldern Kreditkosten bestreiten und die Kredite in Anleihen investieren sollte. Aus deren Rendite sollten die Anleger letztendlich einen Gewinn erhalten. TatsĂ€chlich erfolgten fĂ€llige (RĂŒck-) Zahlungen nicht, obwohl die Investitionen vermeintlich erfolgreich verliefen.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten RechtsanwÀlten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Die United Investment Federation ist eine Gesellschaft mit (Register-)Sitz in Oregaon, USA. Im Jahr 2009 erhöhte sie ihr Stammkapital auf $ 10 Mrd. â ohne dass es einer Zustimmung von AltaktionĂ€ren wegen drohender VerwĂ€sserung von Anteilen bedurfte hĂ€tte. Ein Umstand, der unseres Erachtens nicht dafĂŒr spricht, dass die Gesellschaft einer regulĂ€ren GeschĂ€ftstĂ€tigkeit nachgeht. Die GeschĂ€ftsleitung besteht aus aktuell oder ehemals deutschen StaatsbĂŒrgern. So ist treten bzw. traten als Chief Executive Officer (CEO) ein Herr Ulrich Antonius Sundermann als Chief Operating Officer (COO) Herr Sven-Uwe Palisch sowie als Chief Finacial Officer (CFO) ein Herr Walter Richard König auf.
Ein Teil der Genannten hĂ€lt sich offenbar in Spanien auf. Dorthin wurden auch die Anlegergelder zunĂ€chst ĂŒberwiesen. Ăffentlichen Berichten ist zu entnehmen, dass wenigstens ein Teil der Genannten einen aufwĂ€ndigen Lebensstil pflegen.
Dem Vernehmen nach laufen in verschiedenen europÀischen LÀndern strafrechtliche Ermittlungsverfahren.
In den Treuhandvereinbarungen mit den Anlegern sind die Anwendung des Rechts Dubais sowie ein Gerichtsstand in Dubai vereinbart. Dementsprechend ruhen die Hoffnungen der GeschĂ€digten vor allem auf den strafrechtlichen Ermittlungen. Sollten diese den Betrugsverdacht erhĂ€rten, könnten die Anleger hierauf SchadensersatzansprĂŒche stĂŒtzen. Dem Vernehmen nach sind bei den Genannten bzw. deren persönlichem Umfeld noch Vermögenswerte vorhanden. Betroffene sollten daher zum jetzigen Zeitpunkt daran mitwirken, möglichst viele Informationen zusammenzutragen, um die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden bestmöglich zu unterstĂŒtzen.
Mehr Informationen: http://www.roessner.de/bank-und-kapitalmarktrecht
Georg JĂ€ger, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: jaeger@roessner.de