Unister darf nicht mit Verbraucherschutz.de-Empfehlung werben

Das Oberlandesgericht Dresden hat Anfang Juli 2012 ein interessantes Urteil gefällt. Das Unister-Reiseportal fluege.de darf nicht mehr mit dem Empfehlungszeichen des Portals verbrauchschutz.de werben. Die Verbraucherzentrale hatte geklagt und gewonnen, bei Zuwiderhandlungen muss Unister 250.000 Euro Strafe bezahlen.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Das Siegel von verbraucherschutz.de ist keine offizielle Bewertung, so die Verbraucherzentrale. Unister darf nicht mit diesem vermeintlichen Verbraucherschutz-Siegel werben. Die Richter sagten jetzt deutlich: „Dieses Siegel ist irreführend“. Seitenbesucher müssten den Eindruck erhalten, das Angebot sei objektiv geprüft worden und würde nun vom Verbraucherschutz empfohlen. Dieses objektive Prüfverfahren wurde jetzt nicht nur von der VZ bemängelt, sondern auch seitens der OLG-Richter in Dresden. Die vorangegangene Instanz hatte allerdings anders entschieden.

Nach Meinung von Kritikern suggeriert das Logo in unzulässiger Weise, das Verbraucherinteressen bei den Zeichenträgern besonders berücksichtigt würden. Was man tun muss

Eine OLG-Entscheidung bezüglich der aktuellen Verwendung der Grafik durch verbraucherschutz.de steht noch aus. Erst anschließend will das Portal entscheiden, ob es an die aktuellen Urteile angepasst wird. verbraucherschutz.de sieht sich als Ergänzung zu den kostenpflichtigen Angeboten der Verbraucherzentralen. Das Empfehlungszeichen darf gegen Entgelt genutzt werden. Mit den Portaleinnahmen werden nach eigenen Angaben aktuell 5 Mitarbeiter finanziert.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte das Urteil: „Die Werbung damit auf Verkaufsportalen wie fluege.de oder Ab-in-den-Urlaub muss zurückgenommen werden.“

verbraucherschutz.de reagiert mit der eigenen Sichtweise: Hier lesen und verlinkt zudem auf einen Blog „kriegsberichterstattung.com“ – ein dezenter Hinweis auf die aktuellen Querelen zwischen Unister und der Zeitschrift Computerbild.

3 comments
  1. „Ich habe mir eben im Supermarkt den Artikel in der Computerbild mal durchgelesen.“ – mal daran gedacht das Heft zu kaufen, auch eine Art von Abzocke …

    Admin: Ich boykottiere Printmedien aus Prinzip. Sollen wir das ausdiskutieren?

  2. Ich habe mir eben im Supermarkt den Artikel in der Computerbild mal durchgelesen. Das ist ja alles nicht wirklich neu. Neu ist, dass ein Massenmedium wie die Computerbild hier mal Stellung bezieht. Wundert mich etwas, eigentlich ist Unister doch auch für Springer ein goldener Werbepartner. Etwas schmunzeln musste ich über die 5000 Euro, die Unister an verbraucherschutz.de zahlt. DAS halte ich für den größten Witz an der ganzen Sache: Wenn dieser Verein sich wirklich für die paar Kröten verkaufen würde! Da wird’s um viel viel mehr Geld gehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.