Ein enttäuschendes Urteil in Sachen fabriken.de und rezept-ideen.de macht mal wieder deutlich, dass man in Deutschland bei Klagen gegen Abzocker noch lange nicht auf der sicheren Seite ist. Die Verbraucherzentrale Berlin hat die Connects 2 Content GmbH wegen der massenhaften Versendung von Rechnungen mit unberechtigten Forderungen verklagt und den Prozess in erster Instanz verloren.
Wir zitieren die Pressemitteilung der VZ Berlin:
Die Connects 2 Content GmbH hatte ehemals kostenlose Mitgliedschaften unter www.fabriken.de und www.rezept-ideen.de ab dem 1. Februar 2009 einseitig auf kostenpflichtige „Premium-Mitgliedschaften“ umgestellt, mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren. Den bis dahin registrierten Nutzern wurde das in zwei Newslettern mitgeteilt, die so gestaltet waren, dass sie zum Teil in Spamfiltern hängen blieben, ungelesen gelöscht wurden oder die Adressaten aus anderen Gründen nicht erreichten. Anfang März 2009 versandte die Connects 2 Content GmbH dann Rechnungen über einen Jahresbeitrag von 84 €. Dieser sollte im Voraus gezahlt werden
Mit der Klage vor dem Landgericht Düsseldorf wollte die Verbraucherzentrale erreichen, dass das Versenden der Rechnungen an die Nutzer unterbleibt, die sich vor dem 1. Februar 2009 auf den Seiten registriert hatten. Das Gericht entschied, die Geltendmachung vermeintlich unberechtigter Forderungen sei nicht unlauter und damit nicht wettbewerbswidrig.
Diese Entscheidung ist unfassbar! Während die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Verhalten der Connects 2 Content GmbH als Leistungsbetrug bewertet und mit Billigung des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf deren Konto einen sechsstelligen Betrag „eingefroren“ hat, meint der für die Klage der Verbraucherzentrale zuständige Richter, die zivilrechtlichen Unlauterkeitsvoraussetzungen seien nicht erfüllt. Die Verbraucherzentrale wird dieses Urteil nicht hinnehmen und Berufung einlegen.
Sie rät allen Betroffenen, die noch keine Zahlung geleistet haben, weiterhin nicht zu zahlen. Sie sollten sich auch von weiteren Mahnungen nicht einschüchtern lassen. Das Landgericht hat nicht darüber entschieden, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht!
Verbrauchern, die bereits bezahlt haben, rät die Verbraucherzentrale dringend, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu erstatten. Sie haben so die Chance, ihr Geld im Wege eines Rückgewinnungshilfeverfahrens zurückzuerhalten.