Nach dem Payback-Urteil hat der Bundesgerichtshof unerlaubtem Versenden von Mails un d Faxen einen weiteren gesetzlichen Riegel vorgeschoben. Demnach dürfen auch gewerbliche Anfragen nicht unaufgefordert per E-Mail oder Fax verschickt werden (Az. I ZR 75/06).
Zum einen machten die Richter am Beispiel eines Fußballvereins deutlich, dass Anbieter diesem nicht ungefragt Werbebanner offerieren dürfen. Werbung und Internet liege nicht im Interesse eines Vereins. Diesbezügliche Anfragen dürfen unanufgefordert nicht versendet werden. Damit erweitern die Richter das bestehende Verbot der Zusendung an Privatleute auch auf den gewerbliche Bereich.
In einem zweiten Fall wurde allerdings entschieden, dass z.B. Autohäuser generell Faxe von Kauf-Interessenten zu akzeptieren haben. Der Versand von Mails und Faxen, die zum Geschäftsbereich gehören, seien keine unzumutbare Belästigung. Durch einen entsprechenden Eintrag als Autohändler, z.B. im Telefonbuch, stimme man stillschweigend Sendungen zu, die sich mit dem Zweck des Geschäftes befassen.