Wildwechsel stellt besonders in der dunklen Jahreszeit eine Gefahr im Straßenverkehr dar und kann zu Unfällen führen. Zu der Aufregung kann nach einem Unfall auch noch Ärger mit der eigenen Kfz-Versicherung kommen, wenn die Kasko-Versicherung es ablehnt, den Schaden am versicherten Auto zu übernehmen.
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Kreuzt plötzlich ein Tier die Fahrbahn, werden die meisten Autofahrer versuchen, noch rechtzeitig abzubremsen oder auszuweichen. Dadurch kann es zu einem Unfall kommen. In der Regel kann die Kasko-Versicherung für den Schaden am eigenen Auto nach einem Ausweichmanöver in Anspruch genommen werden. Das gilt aber nur dann, wenn das Ausweichmanöver angemessen war und größerer Schaden dadurch verhindert werden konnte, wie ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 6. September 2018 zeigt (Az.: 14 O 162/17).
In dem zu Grunde liegenden Fall war der Fahrer eines SUV einem Fuchs ausgewichen, verlor dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen einen Baum. Für den Schaden an seinem Pkw wollte er seine Kasko-Versicherung in Anspruch nehmen. Die muss allerdings nicht zahlen – und das aus doppeltem Grund. Wie sich herausstellte, hatte der Fahrer zu tief ins Glas geguckt und 1,57 Promille im Blut. Schon aufgrund dieser absoluten Fahruntüchtigkeit hätte die Versicherung nicht zahlen müssen.
Nach Ansicht des Fahrers war aber nicht der Alkohol ursächlich für den Unfall, sondern ein Fuchs, der über die Straße gelaufen und dem er ausgewichen sei. Selbst wenn das Ausweichmanöver ursächlich für den Unfall gewesen sein sollte, müsste die Versicherung aber nicht für den Schaden aufkommen. Zwar erstrecke sich der Versicherungsschutz auch auf solche Ausweichmanöver, aber nur wenn sie verhältnismäßig sind und ein größerer Schaden dadurch verhindert werden kann. Bei einem möglichen Aufprall mit einem vergleichsweise kleinem Tier wie einen Fuchs sei aber insbesondere bei einem SUV nicht davon auszugehen, dass ein größerer Schaden entstanden wäre, so das Landgericht Saarbrücken. Da die Versicherung ohnehin nicht zahlen muss, verzichtete das Gericht darauf, die wahre Unfallursache festzustellen.
„Nach Unfällen kann es häufig zu Problemen mit der Kfz-Versicherung kommen, weil diese die Übernahme des Schadens verweigert. Das heißt aber nicht, dass der Versicherer auch im Recht ist“, sagt Rechtsanwalt Dr. Arne Kaumanns, Ansprechpartner für Verkehrsrecht bei MBK Rechtsanwälte.
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