Auf den Straßen in Deutschland ereignen sich Jahr für Jahr zahlreiche Verkehrsunfälle. Doch viele Autofahrer sind sich unsicher, welches Verhalten bei einem Unfall eigentlich das richtige ist. Viele Unfälle gehen noch glimpflich aus und ziehen lediglich einen Sachschaden nach sich. Dennoch müssen Unfallbeteiligte auch in diesem Fall einige Dinge beachten. Sollte es im Nachgang des Unfalls zu rechtlichen Unstimmigkeiten kommen, ist es außerdem empfehlenswert, kompetente rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, beispielsweise durch einen Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf.
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Was an der Unfallstelle zu tun ist, wenn sich ein Verkehrsunfall ereignet hat, erklärt der folgende Beitrag.
Das richtige Verhalten am Unfallort
Diejenigen, die an einem Unfall beteiligt sind, sollte im ersten Schritt prüfen, ob sie verletzt sind. Danach geht es darum, die Unfallstelle abzusichern, um Folgeunfälle zu verhindern.
Absicherung des Unfallortes
Dazu ist es nötig, die Warnblinkanlage zu aktivieren, die Warnweste anzulegen und das Warndreieck im Abstand zwischen 50 beziehungsweise 200 Metern – abhängig davon, wo sich der Unfall ereignet hat – aufzustellen.
Sind bei dem Unfall lediglich geringfügige Schäden entstanden, muss das Fahrzeug umgehend so positioniert werden, dass es sich nicht mehr in der Gefahrenzone befindet. Die Unfallspuren dürfen jedoch bei umfangreichen Unfällen nicht beseitigt werden, bis der Verkehrsunfall durch die Polizei dokumentiert wurde.
Notruf verständigen und Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten
Wurden bei dem Unfall Personen verletzt, muss der Rettungsdienst umgehend unter der Nummer 112 informiert und dann Erste-Hilfe für die verletzen Personen geleistet werden. Sind ausschließlich Sachschäden entstanden, bildet die Polizei unter der Nummer 110 den richtigen Ansprechpartner.
Unfalldokumentation und Beweissicherung
Handelt es sich um einen größeren Verkehrsunfall, ist es besonders wichtig, eine Beweissicherung durchzuführen und den Unfallhergang möglichst genau zu dokumentieren. Dies kann sowohl mithilfe von Fotos als auch in Form eines Unfallberichts oder einer Unfallskizze realisiert werden.
Beteiligte an einem Unfall sollten von der Unfallstelle unbedingt selbstständig Fotos aufnehmen und dabei nicht nur den Schaden am eigenen Fahrzeug dokumentieren. Zu fotografieren sind ebenfalls sämtliche Beschädigungen an allen Fahrzeugen, die an dem Unfall beteiligt sind, die Spuren des Unfallhergangs, wie Kratz- und Reifenspuren auf der Straße, sowie der Unfallort selbst. Die Papiere des Unfallgegners sind sicherheitshalber ebenfalls abzufotografieren.
Kontaktdaten austauschen
Hat sich ein Verkehrsunfall ereignet, besteht grundsätzlich für alle Beteiligten die Pflicht, ihre Kontaktdaten preiszugeben. Wird der Unfallort ohne den Austausch der Daten verlassen, handelt es sich aus rechtlicher Sicht um Fahrerflucht.
Ausgetauscht werden sollten die Kennzeichen, die Anschrift des Fahrzeughalters, die Art der Unfallbeteiligung, die Versicherung, das genaue Datum und die Zeit des Unfalls sowie die Namen und Anschriften eventueller Zeugen.
Nicht nur für die Polizei oder die Versicherung sind die Daten der am Unfall beteiligten Personen von Bedeutung, sondern auch für die Anfertigung des Unfallberichts. Bei diesem handelt es sich um ein wichtiges Beweismittel, wenn es darum geht, den Hergang des Unfalls aufzuklären. Falls der Unfallgegner keine Erstellung eines Unfallberichts wünscht, sollte auf diesen dennoch immer bestanden werden. Nach dem Verkehrsunfall kann dieser nämlich als Grundlage für die Schadensregulierung dienen. Auf den Unfallbericht darf besonders dann nicht verzichtet werden, wenn die Polizei nicht zu dem Unfall gerufen wurde.