Auf den StraĂen in Deutschland ereignen sich Jahr fĂŒr Jahr zahlreiche VerkehrsunfĂ€lle. Doch viele Autofahrer sind sich unsicher, welches Verhalten bei einem Unfall eigentlich das richtige ist. Viele UnfĂ€lle gehen noch glimpflich aus und ziehen lediglich einen Sachschaden nach sich. Dennoch mĂŒssen Unfallbeteiligte auch in diesem Fall einige Dinge beachten. Sollte es im Nachgang des Unfalls zu rechtlichen Unstimmigkeiten kommen, ist es auĂerdem empfehlenswert, kompetente rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, beispielsweise durch einen Anwalt fĂŒr Verkehrsrecht in DĂŒsseldorf.
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Was an der Unfallstelle zu tun ist, wenn sich ein Verkehrsunfall ereignet hat, erklÀrt der folgende Beitrag.
Das richtige Verhalten am Unfallort
Diejenigen, die an einem Unfall beteiligt sind, sollte im ersten Schritt prĂŒfen, ob sie verletzt sind. Danach geht es darum, die Unfallstelle abzusichern, um FolgeunfĂ€lle zu verhindern.
Absicherung des Unfallortes
Dazu ist es nötig, die Warnblinkanlage zu aktivieren, die Warnweste anzulegen und das Warndreieck im Abstand zwischen 50 beziehungsweise 200 Metern â abhĂ€ngig davon, wo sich der Unfall ereignet hat â aufzustellen.
Sind bei dem Unfall lediglich geringfĂŒgige SchĂ€den entstanden, muss das Fahrzeug umgehend so positioniert werden, dass es sich nicht mehr in der Gefahrenzone befindet. Die Unfallspuren dĂŒrfen jedoch bei umfangreichen UnfĂ€llen nicht beseitigt werden, bis der Verkehrsunfall durch die Polizei dokumentiert wurde.
Notruf verstĂ€ndigen und Erste-Hilfe-MaĂnahmen einleiten
Wurden bei dem Unfall Personen verletzt, muss der Rettungsdienst umgehend unter der Nummer 112 informiert und dann Erste-Hilfe fĂŒr die verletzen Personen geleistet werden. Sind ausschlieĂlich SachschĂ€den entstanden, bildet die Polizei unter der Nummer 110 den richtigen Ansprechpartner.
Unfalldokumentation und Beweissicherung
Handelt es sich um einen gröĂeren Verkehrsunfall, ist es besonders wichtig, eine Beweissicherung durchzufĂŒhren und den Unfallhergang möglichst genau zu dokumentieren. Dies kann sowohl mithilfe von Fotos als auch in Form eines Unfallberichts oder einer Unfallskizze realisiert werden.
Beteiligte an einem Unfall sollten von der Unfallstelle unbedingt selbststĂ€ndig Fotos aufnehmen und dabei nicht nur den Schaden am eigenen Fahrzeug dokumentieren. Zu fotografieren sind ebenfalls sĂ€mtliche BeschĂ€digungen an allen Fahrzeugen, die an dem Unfall beteiligt sind, die Spuren des Unfallhergangs, wie Kratz- und Reifenspuren auf der StraĂe, sowie der Unfallort selbst. Die Papiere des Unfallgegners sind sicherheitshalber ebenfalls abzufotografieren.
Kontaktdaten austauschen
Hat sich ein Verkehrsunfall ereignet, besteht grundsĂ€tzlich fĂŒr alle Beteiligten die Pflicht, ihre Kontaktdaten preiszugeben. Wird der Unfallort ohne den Austausch der Daten verlassen, handelt es sich aus rechtlicher Sicht um Fahrerflucht.
Ausgetauscht werden sollten die Kennzeichen, die Anschrift des Fahrzeughalters, die Art der Unfallbeteiligung, die Versicherung, das genaue Datum und die Zeit des Unfalls sowie die Namen und Anschriften eventueller Zeugen.
Nicht nur fĂŒr die Polizei oder die Versicherung sind die Daten der am Unfall beteiligten Personen von Bedeutung, sondern auch fĂŒr die Anfertigung des Unfallberichts. Bei diesem handelt es sich um ein wichtiges Beweismittel, wenn es darum geht, den Hergang des Unfalls aufzuklĂ€ren. Falls der Unfallgegner keine Erstellung eines Unfallberichts wĂŒnscht, sollte auf diesen dennoch immer bestanden werden. Nach dem Verkehrsunfall kann dieser nĂ€mlich als Grundlage fĂŒr die Schadensregulierung dienen. Auf den Unfallbericht darf besonders dann nicht verzichtet werden, wenn die Polizei nicht zu dem Unfall gerufen wurde.