Verbraucherverträge sind nicht gefeit vor Rechtsstreitigkeiten. Oft ist es das Kleingedruckte oder Unverständliche, was zu Streitigkeiten führt. Aber welche dieser Verträge sind besonders häufig in den Zimmern der Rechtsanwälte wiederzufinden und worauf können Verbraucher schon vor dem Vertragsabschluss achten, damit es erst gar nicht zu einer rechtlichen Streitigkeit kommt? Dieser Artikel gibt einige Beispiele.
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Pfando: ein streitbarer Fall
Das ›Pfandhaus‹ Pfando stand zuletzt in regionalen Nachrichten und auch bei typischen Online-Anwaltsstellen in der Kritik. Die Problematik umfasste das Weiterfahr-Angebot von Pfando. Ein üblicher Pfandleiher kann die Rückmietung des Fahrzeugs nicht erlauben. Dies entspricht nicht der Pfandgesetzgebung. Aber was ist eigentlich das Problem?
- Das Vertragsangebot – Kunden konnten ihr Fahrzeug bei Pfando bewerten lassen und bekamen bei Vertragsabschluss eine Auszahlung für Ihr Kfz. Im Gegenzug wurde ihnen die Anmietung des Wagens angeboten. Dies lief unter dem ›Sale-and-Rent-Back-Modell‹, welches aber mitunter als Verpfändung mit Weiternutzungsrecht verwechselt wurde.
- Weiterführende Problematik – etliche Anwälte sagten aus, dass sie mühelos gegen Pfando vorgehen und somit für den Mandanten Geld herausholen könnten. Dass dies nicht unbedingt den Tatsachen entspricht, wird hier in einem Artikel über Pfando genauer ausgeführt. Vielmehr ist die Rechtslage sehr verzwickt und es kommt auf den Einzelfall an.
- Rechtsprechung – ein OLG nennt die Thematik rechtswirksam, das nächste Gericht sieht eine geringe Rückerstattung vor. Eine Rechtssicherheit und die Aussicht auf Erfolg bei einer Klage gegen Pfando ist allerdings niemals gegeben.
Mittlerweile wurde das Vertragswerk von Pfando auch nochmal angepasst, sodass etwaige Angriffspunkte obsolet sind. Nach wie vor haben Kunden von Pfando so die Möglichkeit ihren Wagen an Pfando zu verkaufen und dafür eine Auszahlung zu erhalten. Im Gegenzug kann das Fahrzeug dann für eine Vertragslaufzeit von 6 Monaten zurückgemietet und somit weitergenutzt werden.
Kündigung im Fitnessstudio: Was gilt?
Fitnessstudios sind toll – bis man sie nicht mehr braucht. Unzählige Verbraucher befinden sich im Streit mit Fitnessstudios, da die Kündigung gar nicht so simpel ist. Klar ist: Es gibt einen Vertrag, der die Kündigungszeit bestimmt. Sollte der Vertrag ein Jahr andauern, bis er sich verlängert und eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben, so muss spätestens im neunten Vertragsmonat gekündigt werden. Das ist einfach. Aber ist es das wirklich?
- Umzug – dies ist einer der größten Stressoren in diesem Bereich. Wer in eine andere Stadt, gar ans andere Ende Deutschlands zieht, der ist physisch nicht mehr in der Lage, das Angebot zu nutzen. Allerdings werden diese Verträge oft nicht aufgelöst, selbst wenn der Umzug nachgewiesen wird.
- Krankheit – auch hier gilt: Die Verträge bleiben oft bestehen. Wobei Krankheiten natürlich vielfältig sind. Doch in der Vergangenheit gab es gar Rechtsstreitigkeiten nach Schlaganfällen oder Verkehrsunfällen, aus denen die Fitnessstudiomitglieder gelähmt hervorgingen.
- Verlängerung – nicht in jedem Vertrag ist sie deutlich und sehr klar benannt. Ist die automatische Verlängerung nur aus dem Kleingedruckten zu ersehen, ist das Verbraucherrecht wiederum sehr aktiv.
Fakt ist, dass jeder die regelmäßige Kündigung nutzen darf und sollte, wenn kein weiteres Interesse mehr besteht. Bei Umzügen ist eine vorzeitige Kündigung tatsächlich im Ermessen des Fitnessstudios. Bei Krankheiten gilt, dass die Krankheit mitentscheidet. Es gibt viele Fitnessstudios, die bei besonderen Voraussetzungen eine frühere Kündigung erlauben. Andere wiederum pochen auf die Einhaltung der eigentlichen Vertragszeit und lösen den Vertrag zum nächsten gewöhnlichen Datum auf.
Oft hilft hier, zuerst mit dem Inhaber zu sprechen und die Sachlage genauer zu erläutern. Dennoch sollten Vertragsinhaber nicht auf ein Entgegenkommen hoffen – das ist oft eine Einzelfallentscheidung. Beispiel: Ein Sportler mit Kreuzbandriss hat schlechtere Chancen auf eine frühzeitige Auflösung als ein Sportler, der nach einem Motorradunfall gelähmt ist.
Abo, Boni, Preiserhöhung
Auch Abonnements sind häufige Streitfälle. Das trifft gerade dann zu, wenn das Abo auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist. Viele Verbraucher klagen gegen Unternehmen, weil sie Angebote annahmen, deren Abo letztendlich nur unverständlich oder schier unleserlich aus dem sogenannten Kleingedruckten hervorging. Insbesondere Zeitungs- und Magazin-Abos heben sich hier hervor. Zudem gilt:
- Boni – auch sie sind teilweise recht unverständlich und zum Ärgernis der Kunden formuliert. Bei Stromverträgen waren Boni vor Gericht, die erst nach der automatischen Vertragsverlängerung ausbezahlt wurden. Kunden wussten dies jedoch nicht, sondern gingen davon aus, dass der Boni nach dem ersten Vertragsjahr ausbezahlt wird. Dies war allerdings nur der Fall, wenn der Kunde den Vertrag verlängern ließ.
- Preiserhöhungen – sie kommen gerne durch Boni zustande. Die Angebote rechnen den Boni mit ein und zeigen nicht deutlich auf, was der monatliche Preis ohne Anrechnung wäre. Fällt der Boni nach einer gewissen Zeit weg, sieht sich der Kunde mit einer deutlichen Preiserhöhung konfrontiert.
Grundsätzlich heißt es bei allen Verträgen, auch das Kleingedruckte zu lesen. Bei Unverständlichkeiten sollte nachgefragt und auf eine schriftliche Antwort gepocht werden. Nur diese ist im Endeffekt wirksam, mündliche Erklärungen haben vor Gericht keinen Bestand. Bei allen Verträgen mit Boni muss wahlweise damit gerechnet werden, dass der Boni nur für eine bestimmte Zeit gilt. Dennoch muss geprüft werden, wann er fällig wird. Es bringt keinem Kunden etwas, einen überteuerten Vertrag zu akzeptieren, nur um nach einem Jahr den Boni zu erhalten – im Endeffekt zahlt der Kunde immer drauf.