Amanda’s Secrets – Trittbrettfahrer schicken Mails im Namen von Urmann und Collegen


Zigtausendfach wurden heute e-Mails versendet, in denen augenscheinlich die Anwälte Urmann + Collegen angebliche User der Porno-Plattform redtube.com, wo z.B. Filme wie „Amanda’s Secrets“ gestreamt werden können, über begangene Urheberrechtverletzungen informieren. Allerdings: Diese Mails sind Produkte so genannter Trittbrettfahrer und stammen nicht aus der Feder der bekannten Regensburger Abmahn-Kanzlei. Die angehangenen Datei sollte auf keinen Fall geöffnet werden, da sich dadurch Schad-Software auf dem Rechner verteilen könnte. Mails dieser Art sollten idealerweise ohne großes Nachdenken gelöscht werden. Empfänger sollten sich nicht verrückt machen lassen und z.B. berücksichtigen, dass die Uhrzeit der Urheberrechtverletzung in der Zukunft liegt. Auch ist der Gegenstandswert eine Phantasie-Summe.

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Hier der Text der Mail

Sehr geehrte(r) Helga M.,

Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Amandas secrets. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:

Datum/Uhrzeit: 19.12.2013 23:45:00
IP-Adresse: 75.xx.xxx..xx Helga M.
Produktname: Amandas secrets
Benutzerkennung: 83xxxxxxx
Tauschbörse: Redtube

Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 14.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 70,51 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 80,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 4227,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 209,17 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 12,62 Euro
Schadensersatz: 70,51 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 80,00 Euro

Die gespeicherten Daten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

4 comments
  1. Ich habe genau denselben Text wie oben am 10.12.2013 erhalten – nur mit anderen Preisvorgaben und Zukunftstermin wie z.B. 24.12.2013 um 24:53:05 Uhr
    War heute auch bei der Polizei und ich werde nochmals hingehen um Anzeige zu erstatten.
    Gott sei Dank konnte ich die Zippdatei nicht öffnen – sonst wäre mein PC samt Daten kaputt.

    Liebe Grüße auch von mir an alle Geschädigten!

  2. Ich habe am 10.12.2013 um die Mittagszeit genau die gleiche Abmahnung per Mail bekommen.
    Natürlich habe ich mich gefragt- was soll das?
    Danach habe ich die Polizei angerufen- Ergebnis:
    Bis zum morgigen Termin nichts machen.
    Ich werde mich an den Rat der Polizei halten.
    Aus anderen Mail habe ich erfahren-
    per Einschreiben Widerspruch einlegen-
    und abwarten. Ich habe nicht die Absicht zu bezahlen und werde diesen Betrug anzeigen.
    Ich werde mich morgen neu melden.

    Grüße an alle Geschädigten

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