Das vorläufige Insolvenzverfahren ist eröffnet: Damit kommen Anleger der MS Deutschland in Entscheidungsnot, denn Ziel eines Insolvenzverfahrens sollte zum einen sein, einen Fortbestand des Unternehmens zu sichern, aber auch die berechtigten Interessen der Insolvenzgläubiger zu wahren. Rechtsanwalt Ralph Sauer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und als Treuhänder und Insolvenzverwalter deutschlandweit aktiv: „Anleger der MS Deutschland sind in einer besonderen Situation: Ihre Kapitalanlage ist besichert durch eine Schiffshypothek. Bei einer Verwertung würden aus dem Erlös zuerst die Einlagen der Anleger bedient!“
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Unsicher wäre allerdings, ob der Verwertungserlös ausreichend wäre, die Forderungen zu befriedigen. Ein noch nicht vorliegendes Sanierungskonzept würde aber bedeuten, dass Anleger auf ihre Ansprüche verzichten, oder diese zurückstellen, um das Unternehmen wieder in die Geschäftsfähigkeit zu führen. Sauer: „Meist ist der Forderungsverzicht die einzige Möglichkeit, über ein vielleicht wieder gesundendes Unternehmen angelegtes Kapital zu rekonstruieren! Im Fall MS Deutschland haben die Anleger aber ein Recht aus dem Verkaufserlös bedient zu werden!“
Heißt: Hier müsste die Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung wirklich umfassend begründet sein. Rechtsanwalt Ralph Sauer: „Aufgrund der schwierigen Rechtslage sind unterschiedliche Varianten, für den Laien schwer verständlich, zum Verfahrensfortgang denkbar, so dass den Anlegern nur geraten werden kann, sich als bald Rechtsrat einzuholen.“ Am 12. November findet eine zweite Gläubigerversammlung statt, Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber von der Hamburger Anwaltskanzlei Reimer Rechtsanwälte wurde vom Amtsgericht Eutin als vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzt.
Rechtsanwalt Sauer ist Partner der Himmelsbach & Sauer GmbH und Herausgeber des Hilfe- und Informationsportals www.forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren.de
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