Das „Traumschiff“ MS Deutschland schlingert Richtung Insolvenz. Die Betreibergesellschaft hat am Amtsgericht Eutin Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Betroffen sind auch die Anleger der MS-Deutschland-Anleihe.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Die Mittelstandsanleihe MS Deutschland (ISIN: DE000A1RE7V0 / WKN: A1RE7V) wurde 2012 mit einer Laufzeit bis 2017 und einem Zinssatz von 6,875 Prozent begeben. Rund 50 Millionen Euro haben die Anleger in die Anleihe investiert. Doch so hatten sie sich ihre Investition in das „Traumschiff“ sicher nicht vorgestellt. Insolvenzgericht statt Traumstrand. Das Geld der Anleger steht im Feuer. Am 18. Dezember wäre eigentlich die Zinszahlung für die Anleihe fällig.
Schon bei der nicht beschlussfähigen Gläubigerversammlung am 8. Oktober hatte sich angedeutet, dass eine Insolvenz nicht mehr auszuschließen sei. Seitdem habe sich die Liquiditätslage weiter verschlechtert, so dass der Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung folgte. In der Eigenverwaltung soll ein umfassendes Sanierungskonzept erarbeitet werden. „Für die Anleger bedeutet dies in der Regel, dass sie ihren Teil dazu beitragen sollen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Im Raum stehen ohnehin eine Stundung der Zinsen und ein vorläufiger Kündigungsverzicht. „Ob noch mehr auf die Anleger zukommen wird, bleibt abzuwarten. Am 12. November findet die nächste Gläubigerversammlung statt. Da werden sicher weitere Details zum Sanierungskonzept vorgestellt“, so Cäsar-Preller.
Für die Anleihe-Zeichner ist die Gläubigerversammlung am 12. November ein wichtiger Termin, da voraussichtlich die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Cäsar-Preller empfiehlt sich anwaltlich beraten zu lassen, um die rechtlichen Konsequenzen einschätzen zu können. „Zudem sollten auch die Ansprüche auf Schadensersatz überprüft werden. Dazu sollte besonders der Verkaufsprospekt genau unter die Lupe genommen werden“, erklärt der Fachanwalt. Sollten die Prospektangaben unvollständig oder falsch sein, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Das gilt auch, wenn die Anleger im Beratungsgespräch nicht umfassend über die Risiken aufgeklärt wurden. „Traumschiff MS Deutschland hört sich gut und verlockend an. Doch ein klangvoller Name alleine verspricht noch keine sichere Kapitalanlage. Daher ist die Risikoaufklärung zwingend notwendig“, betont Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/
Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller