THG-Quotenhandel: Die besten Tipps

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Wer aktuell ein Elektroauto besitzt, kann damit Geld verdienen – und zwar langfristig. Wie es aussieht, kann man bis ins Jahr 2030 von Zuschüssen von bis zu 400 Euro profitieren. Möglich macht das der sogenannte THG-Quotenhandel. Konkret geht es dabei darum, nachzuweisen, dass man eine bestimmte Menge an CO2-Emissionen eingespart hat. Seit dem 1. Januar, ist die dafür notwendige Registrierung für Privatpersonen möglich. Die Zertifikate kann man an Mineralölkonzerne verkaufen, die eine bestimmte T (reib) H(aus) G(as) -Quote erfüllen müssen. Dabei erfolgt der Verkauf oft über Zwischenhändler, die die Quoten gebündelt verkaufen. Worauf sollte man dabei achten?

1. Bei der Suche nach einem Anbieter nichts überstürzen

Aufgrund der steigenden Nachfrage ist eine ausgesprochen dynamische Entwicklung auf dem Markt zu beobachten. Das resultiert unter anderem darin, dass immer wieder neue Anbieter auf dem Markt auftauchen, denen man die eigenen Zertifikate verkaufen kann. Oft steigen die Zuschüsse, was in vielen Fällen zu unterschiedlichen Vergünstigungsmodellen der Anbieter führt. Daher sollte man sich bei der Wahl des Anbieters Zeit lassen. Möglich ist die Anmeldung noch bis zum Ende des laufenden Jahres. Aus diesem Grund sollte man vor allem jenen Anbietern kritischen gegenüberstehen, die eine frühere Deadline ansetzen.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten

Zugegebenermaßen ist das Lesen von AGBs nicht gerade eine spaßige Angelegenheit. Allerdings sollte man sich beim Verkauf der THG-Quote unbedingt mit den AGBs des jeweiligen Anbieters vertraut machen. Dadurch erhält man schon im Voraus einen Anhaltspunkt für die Seriosität des Anbieters, was ausgesprochen wichtig ist, wenn man die THG Quote verkaufen möchte. So sollte man zum Beispiel besonders vorsichtig sein, wenn eine lange Vertragsbindung oder feste Beträge angesetzt werden. Das liegt daran, dass die Preise in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit steigen werden. Bei Festbeträgen würden in diesem Fall nur die Zwischenhändler profitieren.

Ein gutes Zeichen hingegen ist ein Mindestbetrag, der garantiert ausgezahlt wird, sowie zusätzliche Gewinne. Seriöse Anbieter legen darüber hinaus offen, wie hoch ihre Provision ausfällt. So erkennt man, ob ein Angebot fair ist.

Übrigens: Im Moment kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen. Das ist allerdings kein Grund zur Sorge, sondern ist ganz einfach darauf zurückzuführen, dass das Umweltbundesamt aufgrund von unzähligen Anträgen einfach überfordert ist. Nichtsdestotrotz wird es selbstverständlich zu einer Auszahlung kommen.

3. Vom Verkauf profitiert nur der Fahrzeughalter

Einmal pro Jahr, kann man die THG-Quote einfordern. Wie man an das Fahrzeug gekommen ist (Kauf, Leasing,…), ist dabei nicht von Bedeutung. Relevant ist allerdings die Person, die im Fahrzeugschein eingetragen ist: der Halter beziehungsweise die Halterin. Das Geld kann nämlich nur an diese Person ausgezahlt werden, was insbesondere bei Gebrauchtwagen zu beachten ist. Hier kann die Pauschale nicht geltend gemacht werden, wenn es der Vorbesitzer bereits getan hat.

In vielen Fällen kann man auch hier in den AGBs nachlesen, ob es eine Frist im Hinblick auf die Information eines Halterwechsels gibt, die beachten werden muss. Auch bei einem Firmenwagen kann man die Quote unter Umständen geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass der Besitzer des Firmenwagens im Fahrzeugschein steht.

4. Die Steuerfreibeträge im Auge behalten

Die Prämien aus dem Quotenhandel sind bis 256 Euro steuerfrei. Bei Beträgen, die darüber liegen, muss man Steuern abführen, da die Beträge nicht mehr als steuerfreie Nebeneinkünfte gelten. Für genauere Informationen in diesem Bereich, ist es ratsam, sich an einen Experten zu wenden.

 

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