Wer aktuell ein Elektroauto besitzt, kann damit Geld verdienen – und zwar langfristig. Wie es aussieht, kann man bis ins Jahr 2030 von ZuschĂŒssen von bis zu 400 Euro profitieren. Möglich macht das der sogenannte THG-Quotenhandel. Konkret geht es dabei darum, nachzuweisen, dass man eine bestimmte Menge an CO2-Emissionen eingespart hat. Seit dem 1. Januar, ist die dafĂŒr notwendige Registrierung fĂŒr Privatpersonen möglich. Die Zertifikate kann man an Mineralölkonzerne verkaufen, die eine bestimmte T (reib) H(aus) G(as) -Quote erfĂŒllen mĂŒssen. Dabei erfolgt der Verkauf oft ĂŒber ZwischenhĂ€ndler, die die Quoten gebĂŒndelt verkaufen. Worauf sollte man dabei achten?
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1. Bei der Suche nach einem Anbieter nichts ĂŒberstĂŒrzen
Aufgrund der steigenden Nachfrage ist eine ausgesprochen dynamische Entwicklung auf dem Markt zu beobachten. Das resultiert unter anderem darin, dass immer wieder neue Anbieter auf dem Markt auftauchen, denen man die eigenen Zertifikate verkaufen kann. Oft steigen die ZuschĂŒsse, was in vielen FĂ€llen zu unterschiedlichen VergĂŒnstigungsmodellen der Anbieter fĂŒhrt. Daher sollte man sich bei der Wahl des Anbieters Zeit lassen. Möglich ist die Anmeldung noch bis zum Ende des laufenden Jahres. Aus diesem Grund sollte man vor allem jenen Anbietern kritischen gegenĂŒberstehen, die eine frĂŒhere Deadline ansetzen.
2. Die Allgemeinen GeschÀftsbedingungen beachten
ZugegebenermaĂen ist das Lesen von AGBs nicht gerade eine spaĂige Angelegenheit. Allerdings sollte man sich beim Verkauf der THG-Quote unbedingt mit den AGBs des jeweiligen Anbieters vertraut machen. Dadurch erhĂ€lt man schon im Voraus einen Anhaltspunkt fĂŒr die SeriositĂ€t des Anbieters, was ausgesprochen wichtig ist, wenn man die THG Quote verkaufen möchte. So sollte man zum Beispiel besonders vorsichtig sein, wenn eine lange Vertragsbindung oder feste BetrĂ€ge angesetzt werden. Das liegt daran, dass die Preise in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit steigen werden. Bei FestbetrĂ€gen wĂŒrden in diesem Fall nur die ZwischenhĂ€ndler profitieren.
Ein gutes Zeichen hingegen ist ein Mindestbetrag, der garantiert ausgezahlt wird, sowie zusĂ€tzliche Gewinne. Seriöse Anbieter legen darĂŒber hinaus offen, wie hoch ihre Provision ausfĂ€llt. So erkennt man, ob ein Angebot fair ist.
Ăbrigens: Im Moment kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen. Das ist allerdings kein Grund zur Sorge, sondern ist ganz einfach darauf zurĂŒckzufĂŒhren, dass das Umweltbundesamt aufgrund von unzĂ€hligen AntrĂ€gen einfach ĂŒberfordert ist. Nichtsdestotrotz wird es selbstverstĂ€ndlich zu einer Auszahlung kommen.
3. Vom Verkauf profitiert nur der Fahrzeughalter
Einmal pro Jahr, kann man die THG-Quote einfordern. Wie man an das Fahrzeug gekommen ist (Kauf, Leasing,…), ist dabei nicht von Bedeutung. Relevant ist allerdings die Person, die im Fahrzeugschein eingetragen ist: der Halter beziehungsweise die Halterin. Das Geld kann nĂ€mlich nur an diese Person ausgezahlt werden, was insbesondere bei Gebrauchtwagen zu beachten ist. Hier kann die Pauschale nicht geltend gemacht werden, wenn es der Vorbesitzer bereits getan hat.
In vielen FĂ€llen kann man auch hier in den AGBs nachlesen, ob es eine Frist im Hinblick auf die Information eines Halterwechsels gibt, die beachten werden muss. Auch bei einem Firmenwagen kann man die Quote unter UmstĂ€nden geltend machen. Voraussetzung dafĂŒr ist, dass der Besitzer des Firmenwagens im Fahrzeugschein steht.
4. Die SteuerfreibetrÀge im Auge behalten
Die PrĂ€mien aus dem Quotenhandel sind bis 256 Euro steuerfrei. Bei BetrĂ€gen, die darĂŒber liegen, muss man Steuern abfĂŒhren, da die BetrĂ€ge nicht mehr als steuerfreie NebeneinkĂŒnfte gelten. FĂŒr genauere Informationen in diesem Bereich, ist es ratsam, sich an einen Experten zu wenden.