Immer mehr Verfahren im Abgasskandal landen vor dem Bundesgerichtshof – und nicht selten kommen sehr verbraucherfreundliche Urteilssprüche dabei heraus. In einem aktuellen Verfahren gegen die Daimler AG hat sich der BGH erstmals mit der Frage auseinandergesetzt, wie intensiv sich der Kläger inhaltlich in seinem Vortrag mit der Thematik des „Thermofensters“ auseinandersetzen muss. Die Hürden wurden nicht zu hoch angesetzt.
Dem Kläger war in den Vorinstanzen vorgeworfen worden, nur ins Blaue hinein mit nicht zu beweisenden Vorwürfen technischer Art zu agieren. Beide Instanzen lehnten die Beweisaufnahme in Form eines Gutachtens ab, da sie die Forderung danach als Ausforschungsbeweis bewerteten und diesen als unzulässig. Soll heißen: Die Gerichte warfen dem Kläger vor, es auch nicht so genau zu wissen und daher einen Gutachter aufrufen zu wollen.
Dazu jetzt der Bundesgerichtshof. „Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit diese für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind“.
Die Maßstäbe der Vorinstanzen seien zu streng gewesen. Nicht erst ein offizieller Rückruf mache eine unzulässige Abschaltvorrichtung „amtlich“. Auch ohne Rückruf könne ein Sachmangel in Form einer unzulässigen Abschaltvorrichtung bestehen.
Verbrauchern fehle in aller Regel die notwendige Sachkenntnis, um Vorgänge in einem Motor ausreichend vortragen zu können. Die Daimler AG müsse die Vorwürfe entkräften. Dies, so der BGH, habe der Konzern bislang versäumt und sogar Fristen für Stellungnahmen verstreichen lassen.
Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal haben in Hunderten von Fällen erstinstanzlich rund um das Thermofenster agrumentiert und die meisten Verfahren warten jetzt auf die Berufung. Hier dürften die Verfahren nun bessere Aussichten haben, dann Daimler muss sich positionieren – will dies aber offensichtlich nicht.
Noch immer beschränkt sich Mercedes auf das Argument des Motor- und Bauteileschutzes. Mittlerweile stehen aber viele Gerichte auf dem Standpunkt, dass ein solcher Schutz mit anderen Mitteln herbeifgeführt werden müsse, als mit der Abschalung von Abgasreinigung.