Über seine Erfahrungen mit FLEXstrom berichtet uns ein Besucher: „es wundert mich – dass unter Suchbegriff flexstrom bei Ihnen nichts kommt. Habe mich über Angebote wegen günstigerem Strom informiert. Es war (wie auch jetzt 11 Monate danach) das Angebot von Flexstrom mit ca. 460Euro Jahrespreis bei 3600kW im Angebot.
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Bei der Info war ein Kästchen mit Anerkennung der Geschäftsbedinungen enthalten. Dies ist die rechtliche Grundlage von Flexstrom, mir Strom zu liefern. Angeblich habe ich mit dem Ankreuzen einen Vertrag abgeschlossen. Pünktlich nach Ablauf der Stornofrist kam dann die Mahnung (keine Rechnung), anschliessend Inkassounternehmen. Kündigung zwecklos, da Widerrufsfrist verstrichen. Nun habe ich 11 Monate umsonst Strom – neue Jahresrechnung trotz Kündigung da. Stromkosten teuerer wie ENBW (ca. 1000Euro) während weiterhin im Internet Kunden mit Preis 460Euro geworben wird.
Zwischenzeitlich wurde ein Gesetz gemacht, dass Verträge im Internet nichtig sind, wenn diese nicht schriftlich bestätigt wurden. Muss ich den Strom zahlen ?? Handeln ohne Auftrag ??? Falls ich recht habe, gibt es Tausende von Flexstromkunden die ohne Rechtsgrundlage Strom beziehen. Wenn alle nicht zahlen ist FlexstromAG insolvent. Ein Fall für die BILD-Zeitung – oder ????
Admin: Sehr interessanter Beitrag, aber hier geht es nicht um irgendein Taschengeld sondern um ein paar tausend Euro. Ich bezweifle, ob man aus solchen Nummern ohne Anwalt herauskommt. Letztendlich gibt es auch zu wenig Infos. Z.B.: Wer ist denn nun aktuell ihr Stromlieferant? Wenn Sie den nicht bezahlen sitzen Sie im Dunkel. Ob die Bildzeitung hilft? Na ja, ich weiß nicht!