Die Deutsche Telekom hat den Schmusekurs zum Telekommunikationsdienstleister Telomax offensichtlich aufgegeben und steuert mit einer einstweiligen Verfügung aus der Nummer heraus. Aktueller Anlass scheint zu sein, dass nach dem Inkassoverbot für bestimmte Dienstleistungen durch die Bundesnetzagentur offensichtlich die gleichen Angebote unter anderen Artikel-Nummern fortgesetzt wurden.
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Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass weder die Telomax GmbH noch die Telekom in deren Auftrag Rechnungen für bestimmte und offensichtlich verbraucherfeindliche Services stellen darf. Vorausgegangen waren zahlreiche Beschwerden von Telekomkunden, die abgebuchte Leistungen auf ihrer Rechnung nicht nachvollziehen konnten und nach Unvermögen der Telekom, die Sache zu klären, die Bundesnetzagentur angerufen hatten. Die Telekom hatte immer wieder ausgeführt, dass sie zur Ausführung von Inkassoleistungen für so genannte Drittanbieter durch das Telekommunikationsgesetz verpflichtet sei. Telomax hatte argumentiert, selbst nur Telekommunikationsdienstleister für die umstrittenen Dienste-Anbieter zu sein.
Niek Jan van Damme, Deutschland-Chef der Telekom steht zu den im Telekommunikationsgesetz geschriebenen Verpflichtungen: „Wir dulden aber keine Geschäftsmodelle, bei denen sich Kunden über unsere Rechnung betrogen fühlen“. Eine erste Abmahnung hatte man bereits im vergangenen Jahr an Telomax versendet. Grundlage für die aktuelle Verfügung, auf deren Basis der Vertrag zu Telomax gekündigt werden darf, sind eidesstattliche Erklärungen von Opfern, die niemals Leistungen der Telomax GmbH genutzt hatten, aber trotzdem zur Kasse gebeten wurden.
Die telekom hatte unter anderem für Angebote wie win-finder.com inkassiert, bis die Bundesnetzagentur der Sache einen Riegel vorschob. Die Telekom berichtete schon damals selbst über ihr gestörtes Verhältnis zur Telomax GmbH.
Grundsätzlich verabschieden darf sie sich von ihrem ehemaligen Partner aber erst nach einem Rechtsmittelverzicht der Telomax GmbH, die gegen die einstweilige Verfügung noch Rechtsmittel einlegen kann beim Amtsgericht Bonn und so die Telekom noch zur Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zwingen kann.